Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK) zieht Bilanz
Neben den Vertretungen im Arbeits- und Sozialrecht ist die Konsumentenberatung eine der wichtigen Aufgaben der Arbeiterkammer. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach dieser Serviceleistung stark gestiegen.
Geld soll den KonsumentInnen bleiben
"Unser Interesse ist es, dass den KonsumentInnen das oft hart erarbeitete Geld von unseriösen Geschäftemachern nicht wieder aus der Tasche gezogen wird. Denn auch wenn wir gesetzliche Änderungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten erreichen, dauert es oft nur kurz, bis Firmen mit viel Fantasie und oft auch krimineller Energie versuchen, diese Regelungen zu umgehen. Besonders das Internet hat sich hier zu einem Tummelplatz für unseriöse Unternehmen entwickelt“, erklärt AK-Präsident Alfred Schreiner.
2015: 174.711,- Euro gesichert
Von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland wurden im Jahr 2015 10.494 Anfragen verzeichnet. Für AK-Mitglieder wurden bei Firmen 874 Interventionen durchgeführt und den betroffenen Konsumenten insgesamt 174.711 Euro gesichert.
Meisten Anfragen zur Telekommunikation
Die meisten Anfragen im Jahr 2015 wurden zum Thema Telekommunikation verzeichnet. Hier geht es meist um überhöhte Rechnungen, Vertragsverlängerungen und Fragen zur Kündigung von Verträgen. Auf den Rängen zwei und drei landeten heuer Anfragen zu Finanzdienstleistungen und zum Thema Bauen.
Betrug und Glücksspiele
Aufgrund der starken Zunahme von Anfragen zu Geschäften mit betrügerischem Hintergrund und Glücksspielen wurden diese in der Statistik österreichweit erstmals explizit erfasst. Sie finden sich im Burgenland auf den Plätzen 8 und 9 der „Top 10“. Wobei sich die Anfragen zu Glückspielen vor allem auf die Online-Plattform Lopoca.com bezogen, eine Gaming-Plattform, mit der sich derzeit das Straflandesgericht Graz beschäftigt.
Zwei wichtige Forderungen
Die Arbeiterkammer vertritt nicht nur die Rechte von Konsumenten, sie macht sich auch für deren Interessen beim Gesetzgeber stark. Zwei wichtige aktuelle Forderungen der AK Burgenland sind:
1. Die Gruppenklage muss endlich umgesetzt werden:
Durch Gruppenklagen könnten Konsumenten, die gleichartige Ansprüche gegenüber Firmen haben, diese einfacher durchsetzen. Auch die Gerichte könnten durch Gruppenklagen spürbar entlastet werden. Aus Konsumentensicht ist nicht nachvollziehbar, warum das entsprechende Vorhaben, das sowohl im Regierungsprogramm 2008 als auch im Regierungsprogramm 2013 verankert wurde, noch immer nicht umgesetzt ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Firmen Unrechtsgewinne zurückzahlen müssen bzw. dass solche Gelder dem Konsumentenschutz zugute kommen.
2. Gewährleistung: Verlängerung der Beweislastumkehr.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen EU-weit 2 Jahre. Doch nach 6 Monaten wandert die Beweislast zum Konsumenten. D.h., ist ein Gerät nach einem halben Jahr defekt und weigert sich der Händler, den Mangel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für den Konsumenten kostenlos zu beheben oder das Produkt auszutauschen, muss der Konsument nachweisen, dass das Produkt schon bei der Übergabe fehlerhaft war. Das führt angesichts hoher Gutachter- und Gerichtskosten dazu, dass viele Konsumenten auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten. Nun liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vor, wonach die Beweispflicht des Händlers auf 2 Jahre ausgedehnt werden soll. Allerdings soll die Verlängerung der Beweispflicht nur im Fernabsatz gelten. Die Arbeiterkammer fordert, dass diese wichtige Regelung auch im analogen Handel gelten soll.
So erreichen Sie die Konsumentenberatung der AK Burgenland:
Tel.: 02682 740 3961
E-Mail: konsumentenberatung@akbgld.at
Homepage: bgld.arbeiterkammer.at
Facebook: www.facebook.com/ArbeiterkammerBurgenland
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