Arbeiterkammer informiert: Kein Rücktrittsrecht auf Messen
Die Arbeiterkammer informiert, damit Sie auf Messen nicht in Konsumentenfallen treten. Jedes Jahr haben einige Konsumenten nach Messen wie dem Golser Volksfest einen gewaltigen Kater – ohne dass sie etwas getrunken hätten. Sie haben in guter Stimmung einen Vertrag unterschrieben und das später bereut. Doch beim Messekauf gibt es kein Rücktrittsrecht. Hohe Messerabatte verleiten Von Autos über Schwimmbecken und Küchen bis hin zu Fertigteilhäusern bieten die Aussteller auf dem Golser Volksfest...