Seit 1. Juli gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit
BURGENLAND. Nach einem langen Krankenstand ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwierig. Um Rückfälle zu vermeiden und einen sanfteren Wiedereinstieg zu ermöglichen, gibt es ab 1. Juli 2017 die sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit.
Sanfter Wiedereinstieg
„Die Arbeiterkammer Burgenland begrüßt grundsätzlich das Modell, mit dem ArbeitnehmerInnen nach langem Krankenstand beim Wiedereinstieg unterstützt werden,“ sagt AK-Präsident Gerhard Michalitsch. „Wir wissen aus unseren Beratungen, dass sich viele nach schweren Erkrankungen und monatelangen Therapien einen sanften Wiedereinstieg in den Berufsalltag wünschen. Die Wiedereingliederungsteilzeit, wie sie ab Juli in Kraft tritt, ist ein erster Schritt, um diesen Bedürfnissen zu entsprechen."
Nach langem Krankenstand
Die Wiedereingliederungsteilzeit richtet sich an ArbeitnehmerInnen mit langem Krankenstand. Vor allem viele onkologische PatientInnen könnten von dem neuen Modell profitieren. „Die Zeit der Therapie und der anschließenden Rehabilitation ist gerade für onkologisch Erkrankte enorm belastend“, erzählt Traude Hombauer von der Selbsthilfegruppe für Betroffene und Angehörige bei Krebserkrankungen aus der Praxis. „Viele schwer Erkrankte sind nach einer Genesung der Überzeugung, dass der sanfte Wiedereinstieg ins Berufsleben ein wesentlicher Teil ist, um gesund zu bleiben. Ein ganz wichtiges Thema für PatientInnen ist auch immer die finanzielle Absicherung, wenn es um Krebs und Beruf geht. Es ergeben sich so viele Fragen und Probleme, da hilft die kompetente Beratung, der ExpertInnen der Arbeiterkammer sehr.“
Arbeitszeit befristet reduzieren
Wer nach einem längeren Krankenstand schrittweise an den Arbeitsplatz zurückkehren will, kann nach dem Modell der Wiedereingliederungsteilzeit die Arbeitszeit befristet reduzieren. „Nur voll arbeitsfähige Beschäftigte können die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen“, erläutert AK-Arbeitsrechtsexpertin Mag.a Doris Graser-Kern. „Die Arbeitszeitreduktion muss auch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbart werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit.“
Wichtige Voraussetzungen
Weitere wichtige Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit sind:
Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 3 Monate ununterbrochen aufrecht sein. Ausnahmebestimmungen gibt es für Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverhältnissen in Saisonbetrieben.
Der Krankenstand muss mindestens 6 Wochen ununterbrochenen gedauert haben.
Die Betroffenen müssen sich von „fit2work“ beraten lassen oder ein Arbeitsmediziner bzw. der arbeitsmedizinische Dienst müssen der Wiedereingliederungsteilzeit zustimmen.
Wiedereingliederungsplan
Mit der Wiedereingliederungsteilzeit wird ein Wiedereingliederungsplan festgelegt. Die Betroffenen erhalten während der Wiedereingliederungsteilzeit zusätzlich zu ihrem durch die Teilzeit reduzierten Entgelt das sogenannte Wiedereingliederungsgeld, das die Gebietskrankenkassa auszahlt. Dieses ist so hoch wie das erhöhte Krankengeld – also aliquot 60 Prozent vom bisherigem Brutto-Einkommen plus aliquote Sonderzahlungen.
Maximal neun Monate
Die Wiedereingliederungsteilzeit kann für mindestens einen Monat und für maximal sechs Monate vereinbart werden. Die Wiedereingliederungsteilzeit kann auch einmalig um ein bis drei Monate verlängert werden, wenn dies arbeitsmedizinisch zweckmäßig ist. Auch dazu braucht es eine Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Insgesamt sind somit maximal neun Monate Wiedereingliederungsteilzeit möglich.
Ausführlich beraten lassen
AK-Juristin Mag.a Doris Graser-Kern: „Die Regelungen zur Wiedereingliederungsteilzeit sind sehr komplex, viele Punkte müssen bedacht und beachtet werden. Daher ist es besonders wichtig, dass sich Betroffene möglichst früh ausführlich beraten lassen.“
Weitere Basis-Informationen finden sich auf der Homepage der AK Burgenland (bgld.arbeiterkammer.at)
"Freiwilligkeit muss gegeben sein"
Die Arbeiterkammer hat in den Diskussionen um die Wiedereingliederungsteilzeit ihre Forderungen eingebracht. „Von Seiten der ArbeitnehmerInnenvertretung war es besonders wichtig sicherzustellen, dass niemand in eine Wiedereingliederungsteilzeit gedrängt werden darf. Das Prinzip der Freiwilligkeit muss auf jeden Fall gegeben sein“, sagt AK-Präsident Gerhard Michalitsch. „Für uns ist die Wiedereingliederungsteilzeit prinzipiell ein guter Ansatz. Manches sehen wir aber kritisch. Es wird die Praxis zeigen, wie sich die Regelungen auswirken und ob es Änderungsbedarf gibt. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber eine zweijährige Evaluierungsphase für die Wiedereingliederungsteilzeit vorgesehen. Die Arbeiterkammer wird jedenfalls die Entwicklungen genau verfolgen und jedem Missbrauchsverdacht nachgehen.“
In diesem Zusammenhang erneuert die Arbeiterkammer Burgenland ihre Forderung nach einem bessere Ausgestaltung des Kündigungsschutzes im Krankenstand und bei der Wiedereingliederungsteilzeit.
AK-Präsident Michalitsch: „Solange viele Unternehmen ihre MitarbeiterInnen, sobald sie in Krankenstand gehen, kündigen, um sich die Entgeltfortzahlung zu ersparen, werden eben diese ArbeitnehmerInnen keine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen können. Unser Ziel muss es daher sein, Erkrankte besser vor einer Kündigung zu schützen.“
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