Vogelgrippe im Flachgau bestätigt

Landesveterinärdirektor Josef Schöchl gibt Entwarnung für Menschen. | Foto: LMZ/Neumayr
  • Landesveterinärdirektor Josef Schöchl gibt Entwarnung für Menschen.
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MATTSEE/FLACHGAU (buk). Eine Infektion mit dem als "Vogelgrippe" bekannten H5N8-Virus konnte nun die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) bei einer verendeten Tafelente am Südufer des Grabensees nachweisen. Für die Menschen gibt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl aber Entwarnung: "Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass der gefundene Virenstamm auf Menschen oder Haustiere übertragen werden kann."

Vögel in geschlossenen Stallungen halten

Für Betriebe und Privatpersonen, die Vögel halten, sieht die Geflügelpest-Verordnung fünf Punkte vor. Neben absoluter Stallpflicht dürfen die Tiere nicht aus Sammelbecken mit Oberflächenwasser getränkt werden. Beförderungsmittel, Ladeplätze und Geräte müssen mit besonderer Sorgfalt desinfiziert werden. Sollten Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgehen oder die Sterberate ansteigen, muss die Behörde unverzüglich informiert werden. "Hier reden wir allerdings nicht von einzelnen, verendeten Vögeln. Der Virus ist höchst ansteckend und sehr tödlich. Der Großteil stirbt binnen zwei Tagen", weiß Schöchl. Zudem besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vögeln.

Stallpflicht für 100.000 Hühner

"Der Sinn all dieser Maßnahmen ist, zu verhindern, dass sich das so genannte ,Hausgeflügel' ansteckt", sagt Schöchl. Insgesamt sind in den 28 Flachgauer Gemeinden rund 100.000 Hühner betroffen. Wildvögel seien generell nicht so empfänglich für Krankheiten, dennoch rechnet er mit weiteren Fällen. In einem Stall würde ein Ausbruch der Vogelgrippe zweifellos zu einem Massensterben führen. "Die Farmbetreiber sind aber ohnehin vom Fach, verfolgen die Entwicklung in Europa und reagieren entsprechend. Fälle gibt es von Schweden bis Italien", so Schöchl. Grund für den Ausbruch des Virus dürfte der Vogelzug in Richtung Süden sein.

Betroffene Salzburger Gemeinden

Konkret sind in Salzburg folgende Gemeinden betroffen:
– St. Georgen
– Bürmoos
– Lamprechtshausen
– Dorfbeuern
– Nußdorf
– Berndorf
– Seeham
– Mattsee
– Göming
– Oberndorf
– Anthering
– Bergheim
– Elixhausen
– Obertrum
– Schleedorf
– Köstendorf
– Straßwalchen
– Strobl
– St. Gilgen
– Fuschl
– Faistenau
– Hintersee
– Hof
– Thalgau
– Eugendorf
– Henndorf
– Seekirchen
– Neumarkt.

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