Schöne Erfolge für die Arbeiterkammer Freistadt
BEZIRK FREISTADT. Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sind das Kerngeschäft der Arbeiterkammer (AK) Freistadt. "Jährlich führen wir etwa 1500 persönliche Beratungen durch", sagt Bezirksstellenleiter Klaus Riegler. "Hauptsächlich geht es um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Einstufungen, Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen." Bei zwei interessanten Fällen konnte die AK Freistadt jüngst schöne Erfolge erzielen.
Fall 1: Eine Arbeitnehmerin war mehr als zehn Jahre als einzige Beschäftigte in einer Firma tätig. Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses ging sie zur AK, um die Lohnabrechnungen kontrollieren zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass der Frau die Vordienstzeiten nicht – wie im Kollektivvertrag vorgesehen – angerechnet wurden. Der Frau gingen 18.000 Euro verloren. "Aufgrund der sehr kurzen Verfallsfrist konnte der Betrag nicht in voller Höhe eingefordert werden", erklärt Claudia Frank-Luger, Rechtsberaterin der AK Freistadt. Dennoch konnte die AK in einem außergerichtlichen Vergleich Ansprüche in Höhe von 7000 Euro durchsetzen.
Fall 2: Ein Schmied suchte um Schwerarbeiterpension an. Die Pensionsversicherung lehnte ab und verweigerte den vorzeitigen Pensionsantritt. Der Mann ging zur AK Freistadt, die gegen den Bescheid klagte und Recht bekam. Kürzlich konnte der Mann mit 60 statt erst mit 65 in Rente gehen.
"Fall eins zeigt, dass eine kurze Verfallsfrist dazu führt, dass Beschäftigte viel Geld verlieren", kritisiert Riegler. "Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivvertraglichen Bestimmungen nur drei Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit." Die AK fordert daher die Abschaffung der Verfallsfristen.
Im zweiten Fall war es gut, dass der Betroffene immer wieder Fotos von seinen Werken – wie Grabkreuze oder Geländer – machte. Auf dem Hintergrund der Bilder sah man, dass der Mann sehr wohl unter schweren Bedingungen gearbeitet hatte. "Die offene Feuerstelle hat das Gericht letztlich überzeugt", so Riegler.
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