Tag der Feuerwehr: Auch Bezirksabschnitt V sagt ab
Der ersten Absage des "Tages der Feuerwehr" folgt bereits die zweite. Nachdem der Traditionstag schon im Bezirksabschnitt III im Raum Punitz abgeblasen wurde, folgt nun der Abschnitt V rund um den Bezirksvorort Güssing. Der Tag der Feuerwehr am 1. Mai findet in Güssing definitiv nicht statt.
Grund ist auch hier die gesetzliche Regelung, wonach Feuerwehren nur drei Tage pro Jahr steuerfrei eine Veranstaltung durchführen dürfen. "Wir veranstalten aber schon das dreitägige Zeltfest", erklärte Abschnittskommandant Thomas Jandrasits nach einem Gespräch mit Bezirkshauptfrau Nicole Wild.
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Wegen desselben Delikts hat er bereits eine gewerberechtliche Anzeige aus dem Vorjahr am Hals. "Ich muss Selbstanzeige erstatten. Tue ich das nicht, werde ich strafrechtlich verfolgt", so Jandrasits.
Nicht gefährdet sind die Landesleistungsbewerbe, die am 2. Juli in Güssing stattfinden. Allerdings dürfe es nach der Siegerehrung keine Musik oder Unterhaltung geben, so der Abschnittskommandant.
"Das ist alles keine Gaudi mehr. Wenn das so weitergeht: Wer wird sich dann noch hinstellen und das Kommando in einer Feuerwehr übernehmen?", ärgert sich Jandrasits.
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