Vorkaufsrecht gilt für Gemeinde nun unbefristet

Bgm. Josef Leitner: „Wir mussten im Sinne der Gemeinde eine Regelung treffen.“ | Foto: Peter Leitner
  • Bgm. Josef Leitner: „Wir mussten im Sinne der Gemeinde eine Regelung treffen.“
  • Foto: Peter Leitner
  • hochgeladen von Peter Leitner

Haimings Kommunalparlament befasste sich mit Grundstücken, auf denen Bebauungsvorschrift nicht eingehalten wurde.

HAIMING (pele). Mit einem durchaus heiklen Thema befasste sich in seiner vergangenen Sitzung der Haiminger Gemeinderat. Es ging um Flächen, auf denen die Bebauungsvorschrift nicht eingehalten wurde und auf welche die Kommune sowohl ein Vorkaufs- als auch ein Rückkaufsrecht hat.

Die Vorschrift sieht in Haiming vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Kauf eines Grundstückes mit dem Bau begonnen und dieser innerhalb von fünf Jahren bezogen werden muss. „Freilich gibt es in unserem Dorf einige, die mit den Bauarbeiten nie begonnen haben. Deshalb mussten wir uns innerhalb des Gemeinderates Gedanken machen, um etwaigen späteren Spekulationsgeschäften einen Riegel vorzuschieben“, sagt Bürgermeister Josef Leitner.

Mit Unterstützung eines Notars wurde nun folgende Regelung ausgearbeitet: das Rückkaufsrecht durch die Gemeinde wurde gestrichen, dafür das Vorkaufsrecht von bisher 20 Jahren auf unbefristet erweitert, sofern der Grund nicht an Kinder, Eltern oder Ehegatten weiterverkauft wird.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.