Tiroler Bezirksspitäler legen ihren ÄrztInnen Angebot vor
Entsprechend dem Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ werden die Grundvergütungen für die ÄrztInnen an den Bezirkskrankenhäusern auf jenes Niveau der LandesärztInnen angeglichen. Um die medizinische Leistung an den verschiedenen Tiroler Standorten nicht finanziell auf- oder abzuwerten, muss für jedes Bezirkskrankenhaus eine maßgeschneiderte Lösung realisiert werden. Entsprechend unterschiedlich hoch sind die Aufwendungen der einzelnen Bezirkskrankenhäuser für die Gehaltserhöhung der ÄrztInnen.
Die Tiroler Bezirkskrankenhäuser und das Ordenskrankenhaus St. Vinzenz der Barmherzigen Schwestern in Zams werden ihrer Ärzteschaft für das Jahr 2015 eine Gehaltserhöhung anbieten, die rückwirkend mit Jahresbeginn zu Mehrkosten von insgesamt 3,7 Millionen Euro führen wird. Darauf haben sich vergangenen Donnerstag die Verbandsobleute bei einer Sitzung im Landhaus auf Einladung von Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg geeinigt.
Vor dem Hintergrund der seit Jahresbeginn gültigen Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes hat die Landesregierung für die bei der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (TILAK) beschäftigten LandesärztInnen bereits eine Lösung für das heurige Jahr erarbeitet. Bei der Gehaltserhöhung für die BundesärztInnen der Medizinuniversität Innsbruck zeichnet sich eine vergleichbare Einigung ab.
Um auch die landesweite Versorgungssicherheit der Tiroler PatientInnen auf gewohnt höchstem medizinischen Niveau weiterhin zu gewährleisten, hat eine vom Land und Gemeinden eingerichtete Arbeitsgruppe seit heurigem Februar die derzeitige Gehaltssituation der Ärzteschaft an jedem einzelnen Bezirkskrankenhaus im Detail mit einer vereinheitlichenden Methodik analysiert.
Die Generaloberin der Barmherzigen Schwestern in Zams, die Eigentümer dieses Ordenskrankenhauses sind, und die Obleute der Tiroler Bezirkskrankenhäuser betonen die Bedeutung der erstklassigen medizinischen Versorgung in ihren Häusern. Sie haben sich stark dafür eingesetzt, dass ein einheitliches Lohnsystem in den Bezirkskrankenhäusern mit dem Land gleichgestellt wird.
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