S7-Gegner rufen die Höchstgerichte an
Die Bürgerinitiative "Allianz gegen die S7" hat den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof angerufen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde mehrerer Bürger gegen den Bescheid des Verkehrsministers zurückgewiesen, in dem die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau des West-Abschnitts zwischen Riegersdorf und Dobersdorf positiv bewertet wurde.
Allianz-Sprecher Johann Raunikar mutmaßt, der zuständige Richter im Bundesverwaltungsgericht könne während des Verfahrens befangen gewesen sein. "Es wurden ausschließlich Sachverständige zur Überprüfung ihrer eigenen bisher erstellten Gutachten herangezogen", so Raunikar. Außerdem hätten die Parteien keine Möglichkeit gehabt, ein richterliches Organ wegen Befangenheit abzulehnen.
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