Geld liegt nicht auf der Straße
12,4 Millionen Euro holten sich Bürger im Bezirk Kirchdorf im Vorjahr mit dem Steuerausgleich zurück.
KIRCHDORF (sta). Als Arbeiter, Angestellter und Pensionist zahlt man monatlich viel Lohnsteuer. Mit der Arbeitnehmerveranlagung, früher "Jahresausgleich", gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, sich einen Teil der Steuer vom Finanzamt zurückzuholen.
Das Finanzamt Kirchdorf-Perg-Steyr ist für die politischen Bezirke Kirchdorf, Perg, Steyr Stadt und Steyr Land zuständig. Für den Bezirk Kirchdorf wurden alleine im vergangenen Jahr 27.691 Arbeitnehmerveranlagungen abgegeben. Gesamt mit Perg und Steyr waren es über 100.000. Durchschnittlich 466 Euro holte sich so jeder Bürger zurück. "Knapp 56 Prozent im Bezirk Kirchdorf stellen den Antrag bereits über das Internet. Damit sind wir aber noch das Schlusslicht der Online-Quote in Oberösterreich. Die Papierform wird immer weniger genützt (Formular L1)", sagt der Chef des Finanzamtes Kirchdorf-Perg-Steyr, Walter Littringer.
"Die Information und Aufklärung tragen Früchte. Es sind in den letzten Jahren immer mehr geworden, die eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Aus meiner Sicht sind es nicht mehr viele, die darauf verzichten." Alleine im Jänner besuchten 900 Bürger das Infocenter in Kirchdorf. "Tendenz steigend", so Littringer. Vor März hat es wenig Sinn, beim Finanzamt hinsichtlich der Bescheid-Erledigung anzurufen beziehungsweise nachzufragen. Zuerst müssen alle Lohnzettel in die Datenbanken eingespielt werden", so Littringer.
"In der Regel hängt es von den Lebensumständen im vergangenen Jahr ab, ob es sinnvoll ist, eine freiwillige Veranlagung zu machen. Haben Sie steuerlich absetzbare Ausgaben oder unregelmäßig hohe Gehaltsbezüge und somit einen zu hohen Lohnsteuerabzug auf das ganze Jahr gesehen? Dann ist es von Vorteil, eine Veranlagung abzugeben. Nützen Sie die Chance nicht, schenken Sie dem Staat Ihr hartverdientes Geld", weiß Patrick Baumgartner von der Czepl & Partner Steuer- und Unternehmensberatung in Kirchdorf. Die Arbeitnehmerveranlagung kann fünf Jahre rückwirkend gemacht werden.
Infocenter
Öffnungszeiten Infocenter: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr, Freitag von 7:30 bis 12 Uhr. Infos finden Sie auch unter www.bmf.gv.at
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