Nicht vergessen - Die Winterreifenpflicht gilt wieder ab November

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Seinen fahrbaren Untersatz winterfest zu machen, ist absolut sinnvoll und teilweise auch Pflicht. Während manche Sachen die Handhabung einfach erleichtern, sind beispielsweise Winterreifen vorgeschrieben. Dabei macht es dann auch keinen Unterschied, um welches Gefährt es sich handelt. Ob Auto, LKW oder Wohnwagen. Die Winterreifen-Pflicht ist von 1. November bis 15. April gültig, wobei der ausdrückliche Zusatz „bei winterlichen Verhältnissen“ gilt. Also Schnee, Matsch und Eis mit anderen Worten. Parkende Fahrzeuge sind davon ausgenommen. Mit Einschränkungen können auch anstatt Winterreifen Schneeketten zum Einsatz kommen, wenn sie auf den Antriebsrädern montiert werden. Vorsicht gilt bei einfacher Straßennässe, da das bei sinkenden Temperaturen zu Glatteis führen kann. In dem Fall ist die Winterreifenpflicht dann wieder gültig.

Was heißt Winterreifen-Pflicht?

Wer einen Pkw, einen Kombikraftwagen oder LKW bewegen möchte, der ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) hat, darf das nur, wenn das Gefährt an allen Rädern Winterreifen montiert hat oder alternativ an den Antriebsrädern Schneeketten. Schneeketten sind allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn nicht beschädigt werden kann. Es muss also eine zusammenhängende oder nur mit wenigen Unterbrechungen bedeckte Schnee- oder Eisschicht vorhanden sein. Je nachdem wie weit die Strecke ist, die zurückgelegt werden muss, kann das meist nicht genau gesagt werden, ob die ganze Zeit über die Schneeketten auf den Reifen bleiben dürfen. Würden dann die Straßenverhältnisse Winterreifen erfordern, sind die aber nicht montiert, weil davon ausgegangen wurde, dass die Schneeketten reichen, kann es im schlimmsten Fall teuer werden.

Gibt es Strafen bei Verstößen?

Wer gegen die Vorschrift verstößt wird bestraft. Dabei werden einfache Verstöße mit einer Organstrafverfügung von 35 Euro bestraft, handelt es sich aber um eine Gefährdung, kann ein Verwaltungsstrafverfahren von bis zu 5.000 Euro die Folge sein. Zudem kann die Exekutive verlangen, dass das betroffene Fahrzeug abgestellt werden muss.

Welche Reifen sind Winterreifen?

Die Seitenwand sollte eine Gravur mit M+S vorweisen, damit sie beim Gesetzgeber bzw. der Exekutive als Winterausrüstung gilt. Gleichwertige Bezeichnungen sind MS, M.S., M/S, M&S oder auch M-S. Über die gesamte Reifenbreite muss die Profiltiefe mehr als 4 mm betragen. Bei Diagonalreifen sind es 5 mm. Das ist für Ganzjahresreifen und Spikereifen gültig. Haben die Reifen nur ein Symbol in Form einer Schneeflocke oder einem Schneekristall, gilt das in Österreich nicht ausreichend als Winterreifen-Kennzeichnung. Um in Österreich die Winterreifen-Pflicht zu erfüllen, muss zwingend die M+S Kennzeichnung vorhanden sein.

Motorräder, Mofas, Moped und Scooter sind als einspurige Kraftfahrzeuge generell von der situativen Winterausrüstungspflicht ausgenommen. Von ein paar Herstellern gibt es allerdings ausgewählte Winterreifen für einspurige Kraftfahrzeuge. Und wem seine Sicherheit am Herzen liegt, der sollte unbedingt auch beim Zweirad über Winterreifen nachdenken.

Neben den Winterreifen kann das Auto noch besser winterfest gemacht werden. Etwas Graphit im Schloss hilft gegen das Zufrieren. Mit entsprechenden Produkten wie beispielsweise Talkumpuder werden Türen am Zufrieren gehindert. Und auch für den Motor kann einiges getan werden, der im Winter bei jedem Start Höchstleistung bringen muss. Mit dem richtigen Motoröl wird der Motor gut geschmiert und kann leichter starten. Wer seinem Auto etwas ganz Gutes tun möchte, und keine Garage besitzt, kann neben der regelmäßigen Pflege und der Kontrolle des Ölstands eine Standheizung einbauen lassen. Damit schont er nicht nur den Motor, sondern auch die Umwelt.

Weitere Infos:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.063100.html
http://www.oeamtc.at/portal/winterausruestungspflicht-was-gilt+2500+1127991

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