Wirtschaftsbund Roadshow in Klagenfurt: "Keine Angst vor der Barrierefreiheit!"

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INNENSTADT (dw, kofi, emp). Unter dem Motto "Im Visier der Barrierefreiheit! Schikane oder Chance" veranstaltete der Wirtschaftsbund Kärnten in Kooperation mit der WOCHE die Roadshow in die Wirtschaftskammer Klagenfurt.

Enormes Interesse

Das Interesse war enorm. Mehr als 100 Unternehmer nutzen die Gelegenheit, sich von Baumeister und Sachverständigem Hans Steiner über gesetzliche Anforderungen informieren zu lassen und praktische Tipps mit nach Hause zu nehmen. Ab 1. Jänner 2016 gilt das sogenannte Behindertengleichstellungsgesetz ja flächendeckend. Im Rahmen der Roadshow stand Steiner, einer der führenden österreichischen Experten zu diesem Thema, den Anwesenden Rede und Antwort.

Mehr Kunden

Zunächst versuchte er, den Unternehmern die Angst vor den Neuerungen zu nehmen. "Begreifen Sie die Barrierefreiheit nicht als Schikane, sondern als Chance", sagte er und führte Zahlen an: Wessen Geschäft nicht barrierefrei sei, der riskiere, zumal in einer älter werdenden Gesellschaft, 30 bis 50 Prozent der Menschen auszuschließen: "Das sind potenzielle Kunden." Und er verwies darauf, dass bereits seit dem Jahr 2006 klar sei, dass bis spätestens 2016 entsprechende Maßnahmen an Gebäuden zu errichten seien. Es gebe also keine Ausreden. Steiner: "Die Rechtslage ist eindeutig."

Zumutbarkeit

Zwar gebe es zum Beispiel für Gebäude mit einer Baubewilligung vor 2006 einen Bestandsschutz, doch zumutbare bauliche Änderungen müssten dennoch getätigt werden. Was zumutbar ist? "Das ergibt eine Einzelprüfung", sagt Steiner.
Man könne sich auch weigern, das Gesetz umzusetzen. Allerdings nur so lange, bis es zur ersten Beschwerde eines Betroffenen kommt. Dann würde die so genannte Schlichtungsstelle entscheiden: "Das kann rasch teuer werden, zumal jede neue Beschwerde neu verhandelt wird."

Rechtliche Grauräume

Steiner räumte auch ein, dass es noch etliche gesetzliche Grauräume gebe, etwa in der Frage, was mit Supermarktregalen geschehen müsse, die vom Rollstuhl aus nicht erreicht werden können. Aber: "Es geht grundsätzlich nicht darum, das Haar in der Suppe zu suchen, sondern Verbesserungen zu schaffen. Das ist nur fair – und bringt mehr Kunden."
Eine Alternative zu teuren baulichen Maßnahmen brachte Steiner mobile Dienste aufs Tapet: Wer, etwa wie ein Rechtsanwalt, seinen Aktenkoffer schnappen und einen Hausbesuch ohne Mehrkosten anbiete, könne gut argumentieren, dass er nicht umbauen müsse.

Fragen aus dem Publikum

Steiner ging außerdem auf zahlreiche Fragen aus dem Publikum ein. So erklärte eine Kaffeehausbesitzern, sie habe den Eingangbereich bereits barrierefrei gemacht und Tische für Rollstuhlfahrer adaptiert. Unsicherheit herrschte bei ihr darüber, ob die WC-Anlagen ebenfalls noch barrierefrei gemacht werden müssten, was Steiner mit einem klaren Ja beantwortete.

Als Info-Quelle empfiehlt Steiner Unternehmern die Homepage www.barriere-check.at

Welche Gebäude müssen barrierefrei sein?

- öffentliche Gebäude
- Bildungseinrichtungen
- Handelsbetriebe
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
- Banken
- Arztpraxen, Apotheken
- öffentliche Toiletten
- bauliche Anlagen, die für mehr als 50 Kunden gedacht sind (laut Steiner gibt es hier eine unklare Formulierung im Gesetz: 50 Kunden pro Tag? Gleichzeitig? Pro Monat?)

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