Ärger mit der Tourismusabgabe

Tourismusgesetz: Zahlungen und Abrechungen an die Tourismusverbände wirbeln in Kärnten nun Staub auf | Foto: stockfoto
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Mit einem besonderen Aderlass hat der Kärntner Tourismus derzeit zu kämpfen. Gleich drei Geschäftsführer von Tourismusverbänden haben in den letzten Wochen ihre Ämter zur Verfügung gestellt – der Bad Kleinkirchheimer Stefan Heinisch, der Weißenseer Arno Kronhofer und der Villacher Thomas Michor. Und: sogar von einem vierten ist die Rede, der demnächst seinen Hut nehmen soll.

Land statt Gemeinden
So unterschiedlich sich die Beweggründe anhören, immer wieder fällt hinter vorgehaltener Hand ein gemeinsamer Nenner: die unsichere Abwicklung der Geldflüsse vom Land. Seit das neue Tourismusgesetz 2013 in Kraft ist, heben nicht mehr die Gemeinden, sondern das Land Tourismusabgabe und Nächtigungstaxe ein und gibt sie an die Verbände weiter. Und das – so die Kritik – soll nicht zufriedenstellend funktionieren. Was zu einer Stärkung der Regionen führen sollte, sorgt jetzt also für Unmut der Touristiker.
"Wir müssen stirnrunzelnd zur Kenntnis nehmen, dass man es innerhalb von zwei Jahren nicht geschafft hat, eine bestehende Struktur auf die Landesebene zu heben", formuliert es Michor. Es seien nämlich die Jahre 2012 bis 2014 nicht endgültig abgerechnet. Zwar erhalten die Verbände per Akontierung eine Art Vorauszahlung auf Basis der Durchschnittseinnahmen, eine gesicherte Abrechnung liegt aber nicht vor.

Risiko von Rückzahlungen
Die Endabrechung soll – so die Auskunft aus dem zuständigen Büro von LH-Stv. Gaby Schaunig – im ersten Quartal 2016 erfolgen. Das Problem: Sind die tatsächlichen Einnahmen geringer als die akontierten Auszahlungen an die Verbände, müssen diese Geld an das Land zurückzahlen.
Als Schutz vor hohen Forderungen gab es für das vierte Quartal 2014 vorerst keine Zahlung vom Land – die Summe soll bei der Abrechnung 2016 gegengerechnet werden.
"Ich wünsche mir Planungssicherheit", sagt der "von der Vorgehensweise enttäuschte" Helmuth Micheler, Geschäftsführer des Verbandes in Südkärnten. "Von der angekündigten finanziellen Stärkung der Regionen bleibt wenig übrig", kritisiert Micheler und erinnert damit an die Pläne mit dem neuen Tourismusgesetz.
Sich vor hohen Forderungen zu schützen, versucht man auch in der Region Villach: "Wir überlegen, ein Viertel der Quartalszahlungen als eine Rückstellung für etwaige Rückforderungen herzunehmen", kündigt Michor an.

Land: Keine Verantwortung
Die zuständige Referentin Schaunig lässt die Kritik am Land nicht gelten: "Das ist nicht unsere Verantwortung", stellt sie klar. "Wir können nur das abrechnen, was hereinkommt." Die Tourismusabgabe ist nämlich eine Selbstberechnungsabgabe. "Die Unternehmer sind verpflichtet, sie selbst abzuführen", erklärt Schaunig. "Und das geht eben sehr schleppend." Auch aktiv, so Schaunig, würden sich die Bediensteten um die Einhebung der Tourismusabgabe bemühen, aber: "Wir müssen jedem nachlaufen."
Mit hohen Rückforderungen nach der Endabrechnung rechnet Schaunig hingegen nicht. "Das müsste sich ausgehen", sagt die Finanzreferentin. Der Idee von Rückstellungen in den Verbänden kann sie aber einiges abgewinnen. "Das ist kaufmännisch eine vernünftige Vorgehensweise", lobt Schaunig.

Schaunig: digitales Gästebuch
Keineswegs zufrieden zeigt sich Finanzreferentin Gaby Schaunig mit der Einhebung der Tourismusabgabe in Kärnten (siehe Artikel oben) – Unternehmer seien verpflichtet, diese selbst abzuführen.
Deshalb lässt die Landeshauptmannstellvertreterin mit einer Idee aufhorchen, die das Problem löst: "Am besten wären digitale Gästebücher."

Zur Sache - Kärntner Tourismusgesetz
Am 1. Jänner 2013 trat in Kärnten das neue Tourismusgesetz in Kraft. Es wurde 2012 von den Freiheitlichen und der ÖVP beschlossen.

Deklariertes Ziel war es, nach 50 Jahren eine moderne Struktur zu schaffen, die den Kärntner Tourismus deutlich entpolitisiert.

Den Tourismusunternehmen wurde mehr Mitspracherecht bei den Angelegenheiten und Aufgaben eingeräumt. So sitzen Vertreter der Unternehmer in den Verbänden und auch in der Kärnten Werbung.
Die Abgaben (Tourismusabgabe und Nächtigungstaxe) werden nun nicht mehr von den Gemeinden eingehoben, sondern vom Land. Von dort soll die Summe direkt an die Verbände weitergegeben werden.

Am 1. Februar trat eine Novellierung des noch neuen Tourismusgesetzes in Kraft.

Im Wesentlichen wurden die Aufgaben von Kärnten Werbung und den Verbänden konkretisiert.

Die vierteljährliche Akontierung ist nun auch Teil des Tourismusgesetzes.

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