Förderung für Gasthäuser im ländlichen Raum jetzt beantragen

Qualitätsverbesserung in Gastronomiebetrieben im ländlichen Raum - so lautet die neueste Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds-Förderung | Foto: pexels
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„Die Wichtigkeit unserer Gastronomiebetriebe in den Tälern und Regionen Kärntens ist bekannt. Doch fordern die Gäste auch in den Gasthäusern abseits des Zentralraumes Qualität ein. Erstmals gibt es eine Förderung für die Gasthäuser im ländlichen Raum“, so Christian Benger. Bis dato habe es ein Förderprogramm dieser Art noch nicht gegeben.

Neue Richtlinie bis 15. Dezember beantragen

Qualitätsverbesserungen in Gastronomiebetrieben im ländlichen Raum nennt sich die Förderrichtlinie des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds. Sie funktioniert über einen zinsfreien Kleinkredit mit 6 Jahren Laufzeit welcher ein Jahr tilgungsfrei ist und einem nicht rückzahlbaren Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds-Zuschuss in Höhe von 20 %. Neuinvestitionen zwischen 10.000 und 300.000 Euro, wie z.B. Fassaden und Gastgärten werden gefördert. Bis 15. Dezember kann die neue Richtlinie beantragt, und Unterlagen bis zu sechs Monate nach Antragstellung nachgereicht werden. Laut Benger gehe es um Investitionen, welche die Wettbewerbsfähigkeit steigern, Arbeitsplätze sichern und um die gastronomische Nahversorgerfunktion der Gasthäuser am Land. Projekte bis maximal 300.000 Euro werden unterstützt. Das Projekt läuft über Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank, nur ein Antrag ist zu stellen.

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