Landwirtschaftskammerwahl: Aufruf zur Wahlbeteiligung

Foto: Gina Sanders/Fotolia

Am 25. Jänner 2015 sind 136.141 Bäuerinnen und Bauern sowie Grundeigentümer aufgerufen über die Verteilung der 35 Sitze in der LK-Vollversammlung sowie über die Vergabe von 3.357 Mandaten in den 439 Ortsbauernausschüssen zu entscheiden.

Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker lädt die Kammermitglieder ein, bei der bevorstehenden Wahl verlässlich von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. „Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Landwirtschaftskammer bei der Umsetzung wichtiger interessenpolitischer Vorhaben für die Bauern sowie für die Grundeigentümer. Die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft werden umso besser gehört, je geschlossener die Mitglieder hinter der Landwirtschaftskammer stehen“, so Reisecker.

Stimmabgabe

Zur Stimmabgabe wird am Sonntag, 25. Jänner in jeder zuständigen Gemeinde ein Wahllokal eingerichtet. Alle Wahlberechtigten haben im Vorfeld zur Kammerwahl von der Gemeinde eine schriftliche Wahlbenachrichtigung erhalten, aus welcher der Ort des Wahllokales und die Wahlzeit zu entnehmen sind. Zu berücksichtigen sind die gegenüber sonstigen Wahlen meist eingeschränkten Wahlzeiten.

Briefwahl

Wahlkarten für die Briefwahl können bis spätestens 22. Jänner bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Werden die Briefwahlunterlagen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt, so ist eine Antragstellung auch am Freitag, 23. Jänner noch möglich. Die Briefwahlkarte mit der abgegebenen Stimme muss in der Folge so rechtzeitig an die zuständige Gemeinde übermittelt werden, dass diese spätestens am Tag vor der Wahl am Gemeindeamt einlangt. Zudem kann die ausgefüllte Briefwahlkarte mit der abgegebenen Stimme am Wahltag während der festgelegten Wahlzeit direkt bei der zuständigen Sprengelwahlbehörde abgegeben werden.

Veröffentlichung der Wahlergebnisse

Die Ergebnisse einer ersten Hochrechnung zur Landwirtschaftskammerwahl werden am Wahltag nach Wahlschluss am späteren Nachmittag auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter www.ooe.lko.at veröffentlicht.

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