Gemeinden: Soviel kostet der Friedhof

Foto: RMA Archiv
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BEZIRK (otko). Im Rahmen des achten und letzten Teils unseres großen Gemeinderankings haben die BEZIRKSBLÄTTER die laufenden jährlichen Grabbenützungsgebühren für Einzel- und Urnengräber der 30 Gemeinden unter die Lupe genommen.
Die Friedhofsgebühren in den einzelnen Gemeinden sind durchaus unterschiedlich gestaltet. So werden von einigen Gemeinden neben den einmaligen Kosten für die Graböffnung bzw. -schließung auch laufende jährliche Grabbenützungsgebühren für die Einzel- bzw. Urnengräber eingehoben. Daneben gibt es auch noch weitere Kosten wie Leichenhallenbenützungsgebühren, Exhumierungs- und Tieferlegungsgebühren oder Grabzuweisungsgebühren. Auch für die Grabinstandsetzung nach der Beerdigung können die Kosten weiter verrechnet werden.

Friedhofsgebühren

Gemeinderevisor Andreas Walser erklärt, dass jede Gemeinde bei der Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben autonom sei und dies jährlich durch den Gemeinderat geschieht. "Grundsätzlich gibt es bei den Friedhofsgebühren keine gesetzlichen Vorgaben und sie sind von den Gemeinden frei festlegbar. Allerdings sollte mit den Gebühren eine Kostendeckung erreicht werden", betont Walser. Laut dem Gemeinderevisor ist in diesem Bereich aber kaum eine Gemeinde kostendeckend unterwegs. "Die meisten Gemeinden bieten hier soziale Tarife an", so Walser.

Von 0 bis 80 Euro

An dieser Stelle sei nochmals angemerkt, dass von den BEZIRKSBLÄTTERN nur die laufenden jährlichen Gebühren für ein Einzel- bzw. ein Urnengrab verglichen wurden (siehe Grafik).
Die Gebührenspanne reicht dabei von 0 bis 80 Euro bei den Einzel- bzw. bei den Urnengräbern. In Galtür, Ladis und Spiss fallen keine jährlichen Gebühren an. Moderat sind die jährlichen Gebühren für ein Einzel- bzw. ein Urnengrab auch in Pians mit 8,00 Euro, in Stanz mit 8,30 Euro, in Fendels mit 10 Euro und in Tösens mit 12 Euro.
Am tiefsten in die Tasche greifen, müssen die BürgerInnen bei den laufenden Gebühren für ein Einzelgrab in See mit 80 Euro pro Jahr. In Kappl und Nauders werden 50 Euro pro Jahr, in Pettneu 45 Euro pro Jahr und in Landeck 41 Euro pro Jahr eingehoben. Bei einem Urnengrab werden in See 80 Euro pro Jahr vorgeschrieben, St. Anton am Arlberg folgt mit 60 Euro pro Jahr, Kappl und Nauders mit 50 Euro pro Jahr und Pettneu mit 45 Euro pro Jahr.

Keine laufenden Gebühren

"Derzeit heben wir keine laufenden Gebühren ein. Dies kann sich aber ändern, da eine größere Investition ansteht. Das Grab öffnen oder schließen durch die Gemeindearbeiter kostet 566 Euro", erklärt der Galtürer Amtsleiter Helmut Pöll.
In Ladis wurde der Friedhof umgebaut. "In der zweiten Baustufe werden dann die Gräber neu verteilt. Danach erfolgt die Festlegung und Erlassung einer Friedhofsgebührenordnung", erläutert Amtsleiter Pauli Erhart.
"Wir haben keine Friedhofsordnung und heben auch keine Gebühren ein", betont der Spisser Bgm. David Jäger.

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