St. Anton: Betrug mit Unterkunftsbuchung
ST. ANTON. Im Oktober buchte eine 40-jährige Schweizerin über eine Internetseite eine Unterkunft in St. Anton am Arlberg. Nach dem Abschluss der Buchung überwies sie über ihre Bank den Betrag für die Miete auf ein angeführtes Konto und erhielt daraufhin eine Buchungsbestätigung. Als die 40-Jährige am 28. Dezember 2015 mit ihrer Familie und Freunden in St. Anton am Arlberg ankam stellte sie fest, dass es die gebuchte Unterkunft gar nicht gibt. Die Internetseite, über die die Schweizerin die Urlaubsreise gebucht hatte ist nicht mehr aktiv. Der 40-Jährigen entstand durch diese Tat ein Schaden im vierstelligen, mittleren Eurobereich.
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