EM-Euphorie hat Grenzen
Die Arbeiterkammer warnt: Die Fußball-Europameisterschaft ist kein Freibrief für Arbeitnehmer.
LINZ (red). Am 10. Juni startet die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Bei aller Euphorie um die österreichische Mannschaft sollten Arbeitnehmer beachten, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie während der Arbeitszeit fernsehen oder Alkohol konsumieren. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht“, empfiehlt AK-Präsident Johann Kalliauer. In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Ausnahmen sollten unbedingt mit Vorgesetzten besprochen bzw. verhandelt werden. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, muss keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht erbracht wird. Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch während der EM Spiele im Radio mitverfolgt werden. Die Arbeitsleistung darf darunter nicht leidet und Mitarbeiter oder Kunden nicht gestört werden.
Live-Ticker im Netz
Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist allerdings problematisch. Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Europameisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb. Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr steht es dem Arbeitgeber frei, Dressen oder Fan-Utensilien zu verbieten.
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