Gangbare Lösung sollte möglich sein

OSTTIROL. Das Landesgericht Innsbruck revidierte kürzlich das Urteil des Bezirksgerichtes Lienz im Streit des Bezirkskrankenhaus Lienz mit dem ÖAMTC um die Kostenfrage von Überstellungsflügen.

Der Osttiroler Landtagsabgeordnete Hermann Kuenz hält nichts davon, weitere Rechtsmittel zu bemühen. „Das Urteil ist so wie es ergangen ist, zur Kenntnis zu nehmen. Nach der Urteilsbegründung ist die Sachlage klar im Tiroler Rettungsdienstgesetze 2009 geregelt. Nach dieser Bestimmung hat derjenige den Kostenaufwand für den Rettungseinsatz zu tragen, zu dessen Gunsten dieser erfolgt ist. Diese Regelung gilt demnach auch für das BKH Lienz, weshalb ich weitere rechtliche Schritte um die Kostenübernahme nicht für zielführend erachte“, so Kuenz.

Er hält nichts davon, mit dem ÖAMTC und dem Land Tirol weiter zu streiten. Vielmehr sei es für ihn dringend an der Zeit, sachliche Gespräche zu führen und gemeinsam eine gangbare Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden, wie das mit den anderen Tiroler Krankenhäusern bereits 2014 erfolgt ist. „Ich bin überzeugt davon, dass es möglich ist, hier gemeinsam mit dem Land Tirol ein Einvernehmen herzustellen, so dass die angefallenen Kosten nicht alleine das Bezirkskrankenhaus Lienz zu tragen hat“, gibt sich Kuenz zuversichtlich.

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