Sieben Monate Haft: Müll-Zündler schlug in Purkersdorf und Tullnerbach zu

An mehreren Abfallcontainern, einer Gartenbank und einer Plakatwand ließ der vorbestrafte Brandstifter seinen Frust aus. | Foto: Probst
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  • An mehreren Abfallcontainern, einer Gartenbank und einer Plakatwand ließ der vorbestrafte Brandstifter seinen Frust aus.
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  • hochgeladen von Tanja Waculik

REGION PURKERSDORF (ip). Obwohl er wegen einer Brandstiftung, bei der er eine große Anzahl an Paletten angezündet und damit eine gewaltige Feuersbrunst entfacht hatte, bereits zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, ließ ein 48-jähriger Wiener seinen Frust abermals beim Zündeln aus.

Stadt Purkersdorf will Schadenersatz

Im Februar und März dieses Jahres steckte er in Purkersdorf mehrere Abfallkübel, Altpapiercontainer, Biomüllbehälter sowie eine Gartenbank mit Hilfe von Zeitungspapier in Brand. Auch vor einer Plakatwand in Tullnerbach und einem PKW in Wien machte er nicht halt, wobei zumindest der PKW keinen Schaden erlitt. Der Gesamtschaden beträgt um einiges mehr als 3.000 Euro, allein die Gemeinde Purkersdorf forderte im Prozess am Landesgericht St. Pölten Schadenersatz in Höhe von 2.984 Euro.

Frust führte zu Feuer

„Es ist einiges passiert“, leitete Verteidiger Wolfgang Ehrnberger die Erklärungen seines Mandanten ein. Er betonte, dass der Wiener bereit sei, den Schaden gutzumachen und ein umfassendes Geständnis ablegen werde.
Im Oktober sei sein Vater verstorben. Er habe wieder zu spielen begonnen, immer wieder verloren und sei daher von seiner Freundin verlassen worden. Der Alkoholkonsum habe ihn immer wieder schwach werden lassen und „… nach vier bis fünf Bier bin ich wieder spielen gefahren“, schilderte der gelernte Koch. Sein Frust, wenn er entsprechend viel Geld verloren hatte, habe ihn in sein altes Verhalten zurückgeführt, indem er Brände legte.

Gnade vor Recht

Richter Slawomir Wiaderek ließ Gnade vor Recht ergehen. Er verurteilte den Wiederholungstäter bei einem Strafmaß bis zu zwei Jahren zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, wofür sich Ehrnberger im Namen seines Mandanten bedankte. Das Urteil ist seitens der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig.

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