Schweigen der Ehefrau führte zu Freispruch
Ehemann musste sich wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Freiheitsentziehung gegenüber seiner Frau vor Gericht verantworten. Vor Gericht schwieg die Frau jedoch.
REGION PURKERSDORF (red). „Ich will nicht aussagen“, erklärte eine Frau im Prozess gegen ihren Ehemann und machte damit von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Dem Richter am Landesgericht St. Pölten blieb so nur ein Freispruch für den Angeklagten, der bei dem Auftritt seiner Frau in Tränen ausbrach.
Anklage: Gewalt und Freiheitsentzug gegenüber Ehefrau
Der Ehemann, dem Staatsanwalt Karl Fischer fortgesetzte Gewaltausübung und Freiheitsentziehung zum Nachteil seiner Ehefrau vorwarf, bekannte sich bereits zu Beginn des Prozesses nicht schuldig. Laut Strafantrag habe er seine Frau zwischen Dezember 2015 und April 2016 nahezu täglich geschlagen und mit dem Umbringen bedroht. Als er am 8. April von der Polizei ein Betretungsverbot erhielt, suchte der irakische Staatsbürger in einem Flüchtlingsheim Unterschlupf. Da er seine neue Anschrift nicht bekanntgab, erreichte ihn auch die Nachricht von der Verlängerung der Wegweisung nicht und so stand er am 24. April wieder vor der Türe seiner Frau im Großraum von Purkersdorf.
Vor Polizei geflüchtet – U-Haft
„Please, call the police“, schickte die Frau eine Nachricht an eine freiwillige Helferin, die der Familie half, Deutsch zu lernen. Da diese die Situation mittlerweile kannte, zögerte sie nicht und stand schließlich mit Beamten vor verschlossener Türe, die trotz starkem Klopfen und lautem Rufen zunächst nicht geöffnet wurde. Erst nach geraumer Zeit öffnete die verängstigte Frau und erklärte, dass ihr Mann über den Balkon geflüchtet sei. Kurz danach wurde er festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.
Skurriler Vorwurf: "Deutsch-Lehrerin wollte Sex!"
„Das ist eine Schweinerei!“, ärgerte sich die Lehrerin, als sie vom Richter erfuhr, was der Iraker zu ihren belastenden Aussagen gesagt habe. „Sie wollte Sex mit mir und ich habe abgelehnt“, begründete der 33-Jährige das Motiv der Zeugin, die dazu nur den Kopf schütteln konnte.
Schweigen der Ehefrau sorgte für Freispruch
Zum Schweigen der Ehefrau, die als einzige konkrete Aussagen zu den Vorfällen machen könnte, meinte der Richter für künftige Anzeigen via Dolmetscher: „Sie muss sich schon bewusst sein, dass sie mit ihren Anschuldigungen eine Fülle von Behörden beschäftigt hat!“
Seinen rechtskräftigen Freispruch begründete er: „Dass etwas vorgefallen ist, ist klar, aber was vorgefallen ist, können wir nur vermuten.“ Möglicherweise zum Trost für den weinenden Iraker fügte er hinzu: „Der Angeklagte wird vermutlich eine Haftentschädigung bekommen.“
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