Ohne Registrierkasse drohen hohe Strafen
MAUERBACH (bw). Seit Jänner müssen Firmen für Barumsätze eine elektronische Registrierkasse verwenden. - Die Aufregung in Unternehmerkreisen über die Belegerteilungsverpflichtung war groß. Immerhin erhofft sich das Finanzamt durch diese Maßnahme jährliche Mehreinnahmen von 900 Millionen Euro zur Gegenfinanzierung der Steuerreform. "Es wurde genug gejammert, in Italien gibt es Registrierkassen seit zehn Jahren", meint Mesonic-Geschäftsführer Gerald Schnabl bei einer Veranstaltung des Wirtschaftsbundes beruhigend. Das Mauerbacher Softwareunternehmen bietet für Kleinunternehmen eine Windows-Kassenlösung um 750 Euro inklusive Einschulung an. "Die Investition ist im ersten Jahr voll abschreibbar, es gibt sogar eine Prämie vom Finanzamt in Höhe von 200 Euro", klärt Steuerberaterin Sandra Schreiblehner auf.
Die Ermittlung der Tageslosung mittels Kassensturz sollte ab 2016 der Vergangenheit angehören. Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro müssen sich an die Registrierkassenpflicht halten. Ausnahmen gibt es nur für Umsätze im Freien, zum Beispiel Maronibrater, oder mobile Gruppen. "In der Gastronomie und bei den Taxifahrern wird es sicher interessant", vermutet Schreiblehner: "Es gibt aber immer einen Weg zurück zur Steuergerechtigkeit, nämlich durch Selbstanzeige. Mit Mystery Shopping durch die Finanzpolizei ist zu rechnen." Nach einer Übergangsfrist bis Mitte 2016 sind Finanzstrafen bis zu 5.000 Euro möglich, bei Kassenmanipulationen sogar bis zu 25.000 Euro. "Für eine Schattenkasse wäre viel kriminelle Energie nötig", warnt Gerald Schnabl präventiv.
Ab 2017 kommt es zu weiteren Verschärfungen: Neben einer Registrierung der Registrierkasse auf FinanzOnline sind auch maschinenlesbare QR- oder OCR-Codes auf allen ausgedruckten Quittungen vorgeschrieben.
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