Dschihadismus: 14-Jähriger zu zwei Jahren verurteilt
Verteidiger Rudolf Mayer hatte auf ein mildes Urteil gehofft. Dem 14-Jährigen drohten bis zu fünf Jahre Haft. Er wurde nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafte von zwei Jahren verurteilt.
ST. PÖLTEN (ip). Relativ rasch endete der Prozess gegen einen 14-jährigen Türken, der gestand, dass er in Syrien mit der Terrororganisation IS kämpfen wollte. Sein „Heiliger Krieg“ sollte jedoch bereits in Österreich beginnen, wo er einen Sprengstoffanschlag am Wiener Westbahnhof geplant hatte.
Der St. Pöltner Schöffensenat verurteilte den Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Acht Monate davon soll er hinter Gittern verbringen. Während Verteidiger Rudolf Mayer für seinen Mandanten das Urteil annahm, erbat Staatsanwalt Michael Lindenbauer Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
"Mandant war ein Überzeugungstäter"
Kein Hehl soll ein 14-Jähriger über sein Vorhaben, nach Syrien zu gehen und an der Seite der Terrororganisation Dschihad zu kämpfen, gemacht haben. Am Landesgericht St. Pölten musste sich der Schüler nun wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und des Vergehens der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat verantworten. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Minutenlang versteckte sich der Beschuldigte zu Prozessbeginn hinter einer Mappe, um sein Gesicht vor den zahlreichen Medienvertretern geheim zu halten. Einigermaßen gefestigt scheint die Stimme des Gerichtsneulings und aufmerksam verfolgte er die Eingangsplädoyers von Staatsanwalt Michael Lindenbauer und Verteidiger Rudolf Mayer.
Leichte Beute für Terrororganisationen
Ausführlich stellte der Staatsanwalt gegenüber dem Schöffensenat unter dem Vorsitzenden Markus Grünberger die Situation des Jugendlichen dar und betonte die ungünstige Prognose für den Angeklagten durch eine Gutachterin.
Positionsentsprechend erklärte sein Verteidiger: „Mein Mandant war ein Überzeugungstäter, dem mit einer Haftstrafe nicht beizukommen ist.“ Mayer führte weiter aus, dass sich vor allem durch die großartige Betreuung durch den Verein Neustart einiges in der Einstellung des 14-Jährigen verändert habe. Er hoffe daher, dass mit der Untersuchungshaft auch jene Freiheitsstrafe getilgt sei, die der Schüler hinter Gitter zu verbringen habe. Großen Raum gab der Verteidiger auch der Situation des Jugendlichen, der einerseits sehr früh Verantwortung zu übernehmen hatte, andererseits aufgrund seines Migrationshintergrundes eine Sonderschule besucht. Beides seien keine guten Voraussetzungen, einen Lehrplatz zu bekommen. Die soziale Situation des Türken habe ihn zu einer leichten Beute für Terrororganisationen gemacht.
Die zunehmende Radikalisierung des St. Pöltners war sowohl seiner Mutter, aber auch seinen Lehrern aufgefallen. Im Herbst 2014 landete der Türke daher in U-Haft. Mit einem engmaschigen Netz an Betreuung wurde er Mitte November auf freien Fuß gesetzt. Trotz umfangreicher Weisungen setzte sich der Bursche im Jänner nach Wien ab. In seiner Begleitung befand sich ein zwölfjähriger Schüler, bei dem er mehrfach versucht haben soll, ihn dazu zu überreden, ebenfalls für den Dschihad zu kämpfen. Am 16. Jänner klickten abermals die Handschellen.
Informationen aus dem Internet
Seine Informationen über terroristische Vereinigungen besorgte sich der Angeklagte aus dem Internet. Gezielt habe er nach grausamen Folter- und Tötungsvideos gesucht und sei zu dem Entschluss gekommen, nach Syrien zu gehen, „um Ungläubige zu töten und für Allah zu sterben“. In entsprechenden Moscheen in Wien habe er Kontakt zu Gleichgesinnten hergestellt, bis er darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass man auch in Österreich für den Dschihad zu kämpfen habe. Der Schüler fand im Internet Beschreibungen zum Bau einer Sprengvorrichtung. Gleichzeitig habe er sich Pläne für den Westbahnhof und dessen Umgebung besorgt, da er diese Gegend als Zielort seines Anschlags in Erwägung gezogen habe.
Laut Anklage habe sich seine radikale Einstellung auch nach der ersten Zeit in U-Haft nicht geändert. Eine Gutachterin bestätigte, dass das Denken des Angeklagten auf radikal-islamische Ansichten gerichtet sei. Er zeige weder Reue noch Kritikfähigkeit.
Verteidiger Rudolf Mayer dazu vor dem Prozess: „Mein Mandant hat sich mittlerweile doch ein bisschen zu einem kritischen Geist entwickelt, der nicht alles glaubt, was man ihm sagt.“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.