Waggon war schlecht gesichert
Ein Deutscher wurde verurteilt, weil er den Tod eines Pkw-Lenkers in Wieselburg verursacht hatte.
WIESELBURG/ST. PÖLTEN. Am Landesgericht in St. Pölten wurde vor Kurzem jener Deutsche verurteilt, dem Staatsanwältin Barbara Kirchner zur Last gelegt hatte, im Juli des Jahres 2013 in der Nähe von Wieselburg einen 25 Tonnen schweren Waggon nicht vorschriftsmäßig gesichert zu haben, sodass dieser ins Rutschen gekommen war und auf einem ungesicherten Eisenbahnübergang einen Pkw erfasst hatte, dessen 55-jähriger Lenker an den Folgen des Unfalls verstorben war.
Klemmkeile waren veraltet
Im Zentrum der fortgesetzten Verhandlung stand die Aussage eines Schulungsleiters, der angab: "Der Angeklagte hätte wissen müssen, dass diese Klemmkeile nicht mehr verwendet werden dürfen."
Verantwortung abgewälzt
Verteidigerin Gabriele Herberstein wehrte sich im Namen ihres Mandanten dagegen, dass man die Verantwortung auf ihn alleine abwälze. Ihm seien seitens der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) lediglich diese Klemmkeile zur Verfügung gestanden.
Richterin Doris Wais-Pfeffer verurteilte den 62-Jährigen seinem Einkommen entsprechend zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.120 Euro, sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten.
Der Witwe wurde ein Geldbetrag von 12.300 Euro, den Söhnen je 3.000 Euro und den Bundesbahnen als Aufwandsentschädigung 1.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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