Nicht rechtskräftig
Vergewaltigung bei Jägerstraße – fünf Jahre Haft
Der 24-Jährige habe nach einem Besuch der Diskothek "U4" im März eine fremde Frau verfolgt. Nahe der U6-Station Jägerstraße habe dieser dann dass Opfer vergewaltigt. Dafür wurde er am 12. September zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. WIEN. Bei der Befragung des bislang unbescholtenen A. meinte dieser, dass er sich "teilweise schuldig" bekenne. Zu was er sich denn genau schuldig bekenne, blieb in weiterer Folge der Befragung aber unklar - denn A. stimmte der...