Prozess endete mit teilweisem Schuldspruch
Wutwirt nur bedingt verurteilt, dennoch beruft er gegen das Urteil
Trotz mildem Urteil: "Wutwirt" geht in die volle Berufung
WIENER NEUSTADT, TERNITZ. Wie die BezirksBlätter heute berichteten, musste sich ein Ternitzer Gastronom wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor einem Geschworenengericht in Wiener Neustadt verantworten.
Das Urteil im heutigen Geschworenenverfahren lautet wie folgt:
- Teilfreispruch wegen § 3h VerbotsG.
- Ausscheidung des Verfahrens hinsichtlich § 115 Abs 1 (Beleidigung der Behörde).
- hinsichtlich der übrigen Vorwürfe - § 3h VerbotsG und § 272 Abs 1 StGB (Siegelbruch) erfolgte ein Schuldspruch.
Strafe: Zusatzstrafe 14 Monate FS, bedingt, Probezeit auf 3 Jahre.
Das Urteil ist nichts rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
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