Nicht rechtskräftig
Vergewaltigung bei Jägerstraße – fünf Jahre Haft

- Am 12. September wurde A. aufgrund des Vorwurf einer Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Der 24-Jährige habe nach einem Besuch der Diskothek "U4" im März eine fremde Frau verfolgt. Nahe der U6-Station Jägerstraße habe dieser dann dass Opfer vergewaltigt. Dafür wurde er am 12. September zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
WIEN. Bei der Befragung des bislang unbescholtenen A. meinte dieser, dass er sich "teilweise schuldig" bekenne. Zu was er sich denn genau schuldig bekenne, blieb in weiterer Folge der Befragung aber unklar - denn A. stimmte der Einvernahme des Opfers großteils nicht zu. Erst nach Absprache mit seinem Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger, bekannte sich der 24-jährige A. plötzlich für "umfassend schuldig". Richterin Petra Poschalko fragte darauf hin den Angeklagten: "Also stimmt das, was das Opfer angeben hat?", womit dieser mit "Ja" antwortete.
Wegen der Verfolgung bis hin zu einer Vergewaltigung am 18. März dieses Jahres nahe der U6-Station Jägerstraße wurde A. am 12. September angeklagt und mit einer Haftstrafe von fünf Jahren im Wiener Landesgericht für Strafsachen für schuldig gesprochen. Neben der Haftstrafe muss der Angeklagte eine Summe von 5.000.- Euro an das Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tat geschah bei Fußballkäfig
Die Staatsanwältin sagte in ihrem Schlussplädoyer: "Dem Opfer ist der Alptraum einer jeden Frau wahr geworden." Denn nach dem die junge Frau den Angeklagten in der Nacht der Tat wegschickte, soll dieser sie bis hin zur Jägerstraße verfolgt haben. Das Opfer ging nicht mehr davon aus, dass ihr Verfolger noch hinter ihr war, bis dieser bei der U-Bahn-Station Jägerstraße plötzlich vor ihr stand. In weiterer Folge habe der 24-jährige das Opfer an den Schultern gepackt und sie geküsst. Sie habe gesagt sie wolle dass nicht. Während des Tatvorgangs habe A. dann das Opfer gegen einen Fußballkäfig nähe Jägerstraße gedrückt. Daraufhin soll die junge Frau zu Boden gefallen sein.
In weiterer Folge habe der Angeklagte sich und das Opfer ausgezogen und die junge Frau versucht zu vergewaltigen. Dies war aber aufgrund von mangelnder Erektion nicht möglich, weswegen A. seine Finger verwendete. Die junge Frau soll versucht haben "weg zu robben" um nach ihrem Handy zu greifen. Dabei habe der Angeklagte das Handy genommen und weggeworfen. Das Opfer habe um Hilfe geschrien, woraufhin ein Pärchen auf die beiden aufmerksam wurde. Als die junge Frau wieder ihr Mobiltelefon in die Hände bekam und die die Polizei anrief, versuchte der Täter zu flüchten. Dabei habe aber einer der beiden Zeugen den Mann verfolgt, so dass dieser bei der U4-Station Spittelau festgenommen werden konnte.
Täter und Opfer am Weg zu U4
Die junge Frau wollte eigentlich im Nachtclub „U4“ mit ihren Kollegen einen schönen Abend verbringen. Gegen 4 Uhr morgens verließ sie das Lokal um nach Hause zu fahren. Auf dem Weg zur U-Bahn-Station stieß die junge Frau auf den Täter, der zuvor ebenfalls den Nachtclub besucht habe.
Der Angeklagte habe die Frau angesprochen. Bei der U4-Station Meidlinger Hauptstraße stiegen die beiden dann in die U-Bahn Richtung Heiligenstadt. Sie unterhielten sich und dann habe A. plötzlich das Opfer geküsst. Anfänglich erwiderte sie dies noch, bis sie dann gesagt haben soll, dass der 24-Jährige damit aufhören solle. Nach dem dieser nicht aufhörte, soll sie A. in die Lippe gebissen haben.

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Bei der U-Bahnstation Spittelau stieg die junge Frau aus, A. verfolgte sie. Das Opfer wandte sich verzweifelt in der U-Bahn-Station an ein Pärchen, um dieses um Hilfe zu beten. Das Pärchen beruhigte sie und meinte der Verfolger sei nicht mehr zu sehen. Um auf Nummer sicher zu gehen, tauschte die junge Frau mit dem Pärchen Nummern aus. Als das Opfer dann bei Jägerstraße ausstieg und gerade dem Pärchen Bescheid geben wollte, dass sie gleich zu Hause sei, stand A. plötzlich wieder vor ihr und es kam zum zuvor beschrieben Tatvorgang.
Staatsanwältin ging in Berufung
Richterin Poschalko gab vor Gericht an, dass die Geständigkeit sowie die Unbescholtenheit des Angeklagten als "mildernd" gewertet wurde. Die Geständigkeit von A. habe aber nur eine "marginale Bedeutung", da der Angeklagte das eigene Handeln vor Gericht heruntergespielt habe. A. nahm das Urteil an, doch die Staatsanwältin ging in Berufung - somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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