Schwaz: Von Baustopp und Gerichtsstreit

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SCHWAZ (fh). In der Stadt Schwaz wurde in letzter Zeit viel gebaut, und auch in Zukunft will man von Seiten der Stadtpolitik dem Wachstum nicht im Weg stehen. Bauvorhaben sind jedoch, speziell im innerstädtischen Bereich, eine sensible Angelegenheit. Der Fall eines Bauvorhabens in der Burggasse führt nun vor Augen, in welchem Spannungsfeld sich die Gemeinde als Baubehörde hier befindet. Zur Erklärung: Ein Bauwerber beabsichtigt, im Bereich Burggasse ein Gebäude mit fünf Wohneinheiten zu realisieren, und der Bau ist seit März eingestellt. Die Anrainer haben schnell erkannt, dass Baubescheid und Ausführung des geplanten Objektes stark variieren und haben den Bau beeinsprucht. Eine Anhörung am 1. Dezember beim Landesverwaltungsgericht in Innsbruck soll entscheiden, wie der Bau weitergeht. "Bereits das Fundament war anders als im Baubescheid und wir wurden zu einer zweiten Bauverhandlung ins Rathaus geladen, bei der die Einwände der Anrainer niedergeschrieben wurden. Das Ergebnis war, dass ein erneuter Baubescheid ausgestellt wurde, in dem kein einziger Einwand der Anrainer berücksichtigt war", erklären die Anrainer unisono. Für den hauptbetroffenen Anrainer des Baus geht es um viel, denn direkt vor seinem 300 Jahre alten Haus soll ein Bau entstehen, der neun Meter hoch ist, und vor seinem Küchenfenster wäre die Müllinsel für die Wohnanlage geplant. "Es braucht flächendeckend für ganz Schwaz einen Bebauungsplan und speziell für unseren Ortsteil Freundsberg, denn es kann nicht sein, dass auch noch die letzten Grünflächen in der Stadt verbaut werden. Außerdem wird die Verkehrsproblematik immer virulenter und auch hier ist es höchste Eisenbahn, dass sich was tut", so ein Mitglied der Anrainerschaft.

Alles korrekt?

Laut Auskunft von Bürgermeister Hans Lintner ist für das betreffende Projekt kein Bebauungsplan notwendig, da es sich um keine Wohnanlage handelt. "Gegen den ersten Baubescheid gab es keinen Einspruch und bei der Überprüfung hat sich herausgestellt, dass die Einsprüche der Anrainer nicht berechtigt waren und das Gebäude gemäß der Tiroler Bauordnung errichtet wird. Jeder darf in unserem Land so bauen, wie es die Tiroler Bauordnung vorgibt", erklärt der Bürgermeister. "Ich konnte aber im Gespräch mit dem Bauwerber erreichen, dass einige Forderungen der Anrainer umgesetzt werden und bereits im Bauansuchen berücksichtigt wurden", so der Stadtchef.

Weiterer Ausbau?

Auf die Frage nach weiteren Wohnbauprojekten in Innenstadtnähe erklärt Bgm. Lintner: "Es ist mir ein großes Anliegen, dass die schon gewidmeten und derzeit unbebauten Flächen im Bereich des Stadtzentrums bebaut werden (Nachverdichtung). Auch der Ausbau der Dachböden und der Altbausubstanzen ist mir ein großes Anliegen und wir haben in den letzten Jahren immer wieder Angebote den Hausbesitzern gegenüber gemacht, um eine stärkere Besiedelung des Zentrums zu erreichen. Es gibt für die Altstadt auch Fördermöglichkeiten", so Lintner.

Zur Sache

Die gewachsenen Ortsteile der Bezirkshauptstadt Schwaz mit kleinräumiger Infrastruktur sind ein äußerst sensibler Bereich für Bauvorhaben. Die beengten Platzverhältnisse sorgen immer wieder für Problembaustellen. Von Seiten der Anrainerschaft fordert man gegenüber der Stadt ein wirksames Mitspracherecht in Sachen Verkehr und Ortsbild.

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