Kastrationspflicht für "bäuerliche" Katzen
Mit 1. April tritt eine wichtige Änderung im Tierschutz in Kraft. Bislang mussten nur jene Katzen kastriert werden, die sich draußen aufhalten. Davon ausgenommen waren Wohnungskatzen, Katzen, die für die Zucht verwendet werden, und Katzen "in bäuerlicher Haltung". Ab sofort wird dieser Begriff jedoch gestrichen und auch Katzen "in bäuerlicher Haltung" müssen sterilisiert werden. Ausgenommen sind nur noch reine Wohnungskatzen und Zuchtkatzen. Damit soll verhindert werden, dass wie in der Vergangenheit zahlreiche Katzenbabys in Tierheimen landen oder schlimmstenfalls sogar getötet werden. Durch diese erweiterte Kastrationspflicht soll die Streunerkatzenpopulation nachhaltig und auf humane Weise unter Kontrolle gebracht werden.
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