Schweinezüchter schlachteten schwarz im geheimen Keller
Zwei Ehepaare müssen sich am Landesgericht St. Pölten wegen schweren Betrugs verantworten. Der Prozess wurde vertagt.
ST. PÖLTEN (ip). Wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs müssen sich zwei Ehepaare am Landesgericht St. Pölten verantworten. Staatsanwältin Michaela Obenaus wirft den Schweinezüchtern vor, zwischen April 2011 und Jänner 2013 in ihrem Keller Ferkel illegal geschlachtet und ab 2012 auch einen gefälschten Fleischbeschaustempel verwendet zu haben.
Zugunsten der Beschuldigten geht die Staatsanwältin davon aus, dass es insgesamt zumindest 146 Tiere gewesen sein müssten. Den dabei entstandenen Schaden bezifferte Obenaus mit rund 143.000 Euro, da die Kunden des Betriebes Fleisch kauften, das nicht den Vorschriften entsprechend von einem Veterinär auf seine Genusstauglichkeit überprüft worden war.
Mit behördlichem Veterinär im Streit
„Wenn der kummen is, hat er Angst und Schrecken verbreitet“, sagte der Erstangeklagte und meinte damit den behördlichen Veterinär, mit dem man jahrelang Streit gehabt habe. Sein Verhalten sei einer der Gründe gewesen, warum man sich entschlossen habe, einen Teil der Ferkel im eigenen Keller zu schlachten – ein „Geheimkeller“, wie Richter Slawomir Wiaderek die Räumlichkeiten nannte, in dem man neben dem Schlachtraum auch die Möglichkeit der Zerteilung, Verarbeitung und Kühlung des Fleisches geschaffen hatte.
Ein weiterer Grund sei gewesen, dass in jenem Betrieb, in den die Schweine üblicherweise zum Schlachten kamen, nur jeden Montag geschlachtet wurde. Später eingelangte Bestellungen, meist von Stammkunden, wollte man mit der Eigenschlachtung terminmäßig zufrieden stellen.
Fleischbeschaustempel im Internet besorgt
„Woher haben Sie gewusst, dass das Fleisch ohne Untersuchung in Ordnung war?“, wollte der Richter wissen. „Das trau ich mir zu“, meinte der Erstangeklagte und verwies dabei auf seine langjährige Erfahrung, die auch sein Partner vorweisen könne. Dieser sei schließlich gemeinsam mit seiner Frau auf die Idee gekommen, im Internet einen Fleischbeschaustempel zu besorgen, der mit der gleichen Kennziffer versehen war, wie ihn der zuständige Tierarzt des anderen Schlachtbetriebes verwendete. „Damit es nicht auffällt, wenn es neben den anderen Ferkeln hängt“, begründete der Drittangeklagte das Vorgehen, das er, wie Verteidiger Christian Reiter, aus heutiger Sicht als absoluten Blödsinn bezeichnete.
Hohe Qualität des verkauften Fleisches
Reiter verwies schon zu Beginn des Prozesses eindringlich darauf, dass in den Aussagen der Kunden immer wieder von der hohen Qualität des verarbeiteten und verkauften Fleisches die Rede sei. Auch der betreuende Veterinär sprach von einem „Vorzeigebetrieb“, dessen Fleisch er jenem aus der Massentierhaltung vorziehe. Dem schloss sich auch Wolfgang Renzl als Verteidiger des zweiten Ehepaares an.
Zur Einvernahme jener Zeugen, die während der ersten beiden Verhandlungstage nicht kommen konnten, vertagte Wiaderek den Prozess auf Mai.
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