Etappensieg bei Aufsichtsbeschwerde: Zusammensetzung der Wahlbehörde ist seit 2010 rechtswidrig!
Bürgerliste MIT bekommt Sitz in der Gemeindewahlbehörde. ---- Der § 13 Ziff.2 der NÖ. Gemeindewahlordnung zur Bildung der Gemeindewahlbehörden normiert unmissverständlich, dass (Zitat) "die Beisitzer der Gemeindewahlbehörde (...) auf Grund der Vorschläge der Wahlparteien nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes nach ihrer bei der letzten Gemeinderatswahl in der Gemeinde erzielten Parteisumme durch den Vorsitzenden der Bezirkswahlbehörde berufen" werden. Nach der Gemeindewahlordnung steht...