Eingeschränkte Intelligenz war strafmildernd
Zur Mindeststrafe von 12 Monaten bedingter Haft wurde jener Einbrecher rechtskräftig verurteilt, der im Sommer 2013 die Rollläden mehrerer Verkaufsstände am Rathausplatz in St. Pölten geöffnet hatte und eingestiegen war. Den Wert der Beute von rund 2.000 Euro hat er bereits gutgemacht. Während die Betreiber zu Beginn oft bis zu 700 Euro Wechselgeld in den Ständen der Gourmetmeile zurückgelassen hatten, wurden sie nach der ersten Einbruchsnacht aus dem Schaden klug. In den folgenden Tatnächten...