Eingeschränkte Intelligenz war strafmildernd
Zur Mindeststrafe von 12 Monaten bedingter Haft wurde jener Einbrecher rechtskräftig verurteilt, der im Sommer 2013 die Rollläden mehrerer Verkaufsstände am Rathausplatz in St. Pölten geöffnet hatte und eingestiegen war. Den Wert der Beute von rund 2.000 Euro hat er bereits gutgemacht.
Während die Betreiber zu Beginn oft bis zu 700 Euro Wechselgeld in den Ständen der Gourmetmeile zurückgelassen hatten, wurden sie nach der ersten Einbruchsnacht aus dem Schaden klug. In den folgenden Tatnächten musste sich der Einbrecher oft mit nur fünf Euro zufriedengeben.
Staatsanwalt Karl Wurzer wies in seinem Plädoyer bereits auf die Strafmilderungsgründe hin und nahm damit einen Teil der Argumentation von Verteidiger Hans Kaska vorweg. Während dieser von einem Grenzfall zur Unzurechnungsfähigkeit seines Mandanten sprach, erklärte der Richter: „Ich habe den Eindruck, dass Sie durchaus eine gewisse Schläue besitzen.“
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