Wahlwerbung: Anzeige der FPÖ Zirl unter Obfrau Margit Gastl gegen "Zirl Aktiv"
ZIRL. Eine Anzeige bei der BH Innsbruck gegen "Zirl Aktiv" hat FPÖ Zirl-Obfrau Margit Gastl eingebracht. Demnach hat Zirl Aktiv gegen die Plakatierverordnung verstoßen. Die FPÖ Zirl sieht einen Wettbewerbsvorteil vor dem offiziellen Wahlkampf-Auftakt. Gem. § 6 ist das Plakatieren auch max. 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Die Ankündigung vom "1. Zirl Aktiv Schneeflugtag am 20.2." ist bereits vor dem 8.1. ausgehängt worden. Bgm. Josef Kreiser von "Zirl Aktiv" sieht keinen Verstoß: "Das Tiroler Veranstaltungsgesetz wurde eingehalten." Für Anmeldungen und Vorbereitungen muss der Flugtag auch früh angekündigt werden, meint Kreiser.
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