Alkohol ließ Geisteskranken ausrasten
BEZIRK TULLN (ip). „Ich habe eingesehen, dass ich auf jeden Fall eine ambulante Behandlung brauche“, versuchte ein 26-Jähriger aus dem Bezirk Tulln einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu entgehen. Die Monate in Untersuchungshaft hätten ihm zu denken gegeben – ein Wink für den Richter, um den Rest seiner unvermeidlichen Strafe bedingt auszusprechen.
Mit Umbringen gedroht
Zum vierten Mal war der Angeklagte nun vor Gericht, nachdem er jedes Mal betrunken für Exzesse gesorgt hatte. Zur letzten Verhaftung kam es am 24. Juli 2014 – nur zwei Monate nach seiner Haftentlassung – bei einer Tankstelle in Sieghartskirchen. Aus nichtigem Anlass geriet er in Streit mit einem Lehrling, zückte ein Klappmesser und drohte: „I stich di ab, i bring di um!“
Fastnahme widersetzt
„Es war ein Einschüchterungsversuch“, bekannte der Beschuldigte gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek, der versuchte, die Erinnerungslücken durch Zeugenaussagen zu füllen, da der 26-Jährige sich auch nur vage an die Beschädigung zweier Fahrzeuge erinnern konnte. Dass der Angeklagte herbeigerufene Polizeibeamte als solche erkannte, war entsprechenden Beschimpfungen zu entnehmen. Er widersetzte sich heftig der Festnahme, wobei er im Vorfeld falsche Namen angab. Nicht zuletzt entdeckten die Beamten noch zwei Wurfsterne, die als verbotene Waffen gelten.
Täter leide an Persönlichkeitsstörung
In einer ausführlichen Stellungnahme empfahl Gutachter Richard Billeth die Einweisung des Mannes in eine Anstalt, zumal nicht nur die Abhängigkeit vom Alkohol und der entsprechende Konsum vor der Tat Ursache des Ausrastens gewesen sei. Der Rückfalltäter leide primär an einer Persönlichkeitsstörung. Bisherige therapeutische Maßnahmen habe er nicht konsequent verfolgt. „Es ist zu befürchten, dass er seine Drohungen auch in die Tat umsetzt“, warnte der Psychiater.
Wiaderek entsprach der Empfehlung des Sachverständigen. Er verurteilte den 26-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, mit der gleichzeitigen Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (nicht rechtskräftig). Die Schadensforderungen der PKW-Besitzer in Höhe von rund 2.650 Euro wurden vorerst nur teilweise zugesprochen.
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