Dorfschreck zu neun Monaten bedingt verurteilt
BEZIRK TULLN (ip). Mit einer beachtlich langen Liste an Vorwürfen konfrontierte der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek einen 51-Jährigen aus dem Bezirk Tulln, der seine Mitbürger, vor allem seine Nachbarn zwischen 2013 und 2015 immer wieder in Angst und Schrecken versetzt haben soll.
Brandbeschleuniger: Schilfmatte abgefackelt
„Ich bekenne mich zu allen Anklagepunkten schuldig“, erklärte der Mann, fügte jedoch hinzu, dass er sich aufgrund starker Alkoholisierung nicht an alles erinnern könne. Sehr gut erinnern konnten sich jedoch die Opfer des Beschuldigten, denen er etwa per SMS drohte: „Wie gefällt dir das, wenn ich heut hamkumm und di und meinen Besitz mit Benzin übergieß und dabei lache?“ , oder „…., ich übersiedle dich zu Gott, du Nichtsnutz!“ Auf die Straße vor seinem Wohnhaus sprühte er mit Lack: „Wo ist eure Cobra?“ Und mit einem Brandbeschleuniger fackelte er eine Schilfmatte, die am Gartenzaun des Nachbarn befestigt war, ab.
Drohungen ernst genommen
Gerade dieser Nachbar hatte am meisten unter den durch Alkohol verschärften Aggressionen des 51-Jährigen zu leiden. Mit Steinen und Brecheisen beschädigte er nicht nur die Fahrzeuge der Familie und riss KFZ-Kennzeichentafeln samt Halterung von PKWs und Motorrad. „Einmal hab ich einen Anruf in der Firma bekommen, dass ich nicht den üblichen Weg nach Hause gehen soll, weil er, mit einem Prügel bewaffnet, vor unserem Haus patrouilliert“, berichtete die leidgeprüfte Zeugin, die, wie ihr Ehemann, die Drohungen des Dorfschrecks durchaus ernst nahm.
Auch ein für ihn fremdes Grab bekam einiges ab. Er stutzte nicht nur die gepflanzten Koniferen, er beschmierte es auch mit schwarzer Farbe und riss ein Gesteck heraus. Nachdem eine Freundin bei ihm ausgezogen war, verbrannte er deren Reisepass, zerschnitt ihre Kleidung und verbog ihr Metallgeschirr, noch ehe der Vater der Frau die Sachen bei ihm abholen kam.
Revolver trotz Waffenverbot
Gegen ein bestehendes Waffenverbot verstieß er durch den Besitz eines Revolvers samt Munition, eines Jagdmessers und einer Machete. Richter Wiaderek sah keinen Sinn darin, den Angeklagten für einige Monate wegzusperren. Die neun Monate Freiheitsstrafe sprach er daher bedingt aus, erteilte jedoch Weisungen wie Psychotherapie und Alkoholabstinenz, die der 51-Jährige regelmäßig nachzuweisen hat. Einen Teil der Schadensforderungen sprach er den Opfern zu, mit dem Rest müsse sich ein Zivilverfahren auseinandersetzen (nicht rechtskräftig).
Einigermaßen erleichtert wirkten die Opfer nach der Ankündigung des Mannes, wonach er die Absicht habe, sein Haus zu verkaufen und damit woanders Fuß zu fassen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.