Rachegelüste: "Wut-Opa" zerkratzte PKWs
BEZIRK TULLN (ip). Mit Holzstücken oder seinem Fahrrad reservierte sich ein 82-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Tulln immer wieder (s)einen öffentlichen Parkplatz vor seiner Wohnhausanlage.
Wütend machte es ihn, wenn jemand die Sachen weglegte und den Parkplatz zweckentsprechend nutzte.
Polizeibeamter musste "Parkvergehen" büßen
„Das Kennzeichen war für mich ein rotes Tuch!“, erklärte der Pensionist als Angeklagter am Landesgericht St. Pölten und meinte damit die Kennzeichen auf einem blauen Renault, der einem Polizeibeamten gehört, der ebenfalls in der Anlage wohnt und mehrfach auf „seinem“ Platz parkte.
Als er einen Kratzer auf der Motorhaube des Fahrzeuges entdeckt hatte, habe er gedacht: „Sollst von mir a an hob´n“, schilderte der Beschuldigte die Situation, als er begann, den Lack des Fahrzeuges zu zerkratzen.
„I hob immer nur an Krotzer g´mocht“, behauptete er und sprach von etwa drei Attacken. Der Polizist habe ihm Paragraphen genannt, wonach es nicht erlaubt sei, öffentliche Parkplätze mit Gegenständen für sich zu reservieren, räumte der 82-Jährige ein, leugnete jedoch, auch für Kratzer am Audi eines Nachbarn verantwortlich zu sein.
Auf Kennzeichen geachtet
Staatsanwalt Karl Fischer, der dem Beschuldigten schwere Sachbeschädigung zur Last legte, wies ihn darauf hin, dass es sich möglicherweise um eine Verwechslung gehandelt habe, da der ebenfalls blaue Audi im Tatzeitraum auch auf diesem Parkplatz stand und das gleiche Kratzmuster aufwies. Das könne nicht sein, erklärte der Pensionist, da er stets auf das Kennzeichen geachtet habe.
„Wie´s der Teufl haben will“, meinte der Polizeibeamte, der den Rächer unmittelbar nach seiner Anzeige im April 2016 gegen vorerst Unbekannt auf frischer Tat ertappte und ihn zur Rede stellte. Im Zuge einer Aussprache ersetzte der Pensionist den Schaden von 4.133 Euro.
Diverson akzeptiert
Für den Schaden am Audi in Höhe von 3.510 Euro bot der Angeklagte schließlich 2.000 Euro, obwohl er sich nicht vorstellen könne, dass auch diese Kratzer auf sein Konto gingen. Richter Slawomir Wiaderek schlug dafür eine Diversion in Form einer Probezeit von zwei Jahren vor, Schadensgutmachung inklusive, die sowohl der 82-Jährige als auch der Staatsanwalt akzeptierten.
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