Paranoia auf Polizistin fokussiert

Der Tullner Rechtsanwalt Johannes Öhlböck wurde auch von dem Angeklagten kontaktiert. | Foto: Probst
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BEZIRK TULLN (ip). Immer wieder beschmierte ein 52-Jähriger aus dem Bezirk Tulln die Fassade seines Wohnhauses mit Schmähschriften und großformatigen Wandmalereien, die sich inhaltlich großteils gegen eine Polizeibeamtin richteten, die der Arbeitslose für seine Probleme mit der Polizei verantwortlich machte.
„Ich war mir der Tragweite nicht bewusst“, erklärte der Beschuldigte in seinem Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo er zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt wurde (nicht rechtskräftig). Diesmal landete der 52-Jährige hinter Gitter, nachdem er in einem früheren Prozess für rund 20 Delikte nur neun Monate bedingt ausgefasst hatte. „Ein Geschenk“, wie der Richter meinte. Staatsanwalt Michael Lindenbauer gab vorerst keine Erklärung zu dem Urteil ab.
Die Beamtin, die mit dem Angeklagten persönlich noch nie zu tun hatte, hat, ihren Angaben entsprechend, mit der Zeit immer mehr Angst vor dem Mann, der auch ihren Anwalt Johannes Öhlböck kontaktiert hatte, gehabt. Anderen Beamten gegenüber soll der Beschuldigte angekündigt haben, dass es weitergehen werde, solange er mit der Frau nicht über einen Cobra-Einsatz gegen ihn sprechen könne – nur über einen von mehreren, für die die Beamtin verantwortlich sei. „Er hat seine Paranoia vollkommen auf Sie fokussiert“, fasste der Richter die Aktionen des Mannes gegen die Beamtin zusammen.

Exzessiver Alkoholkonsum

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer, das er offensichtlich zuvor noch nie gesehen hatte. Sein Verhalten führte er unter anderem auf seinen exzessiven Alkoholkonsum zurück, wobei er mittlerweile abstinent sei und eine Therapie ins Auge fasse.
„Es war sicher alles im Zorn“, meinte der Richter, „aber selbst da kann man überlegen!“ Der Beamtin sprach er 500 Euro Schadenersatz zu. Mit dem, von Öhlböck geforderten Rest von 500 Euro verwies Herr Rat auf den Zivilrechtsweg.

Der Tullner Rechtsanwalt Johannes Öhlböck wurde auch von dem Angeklagten kontaktiert. | Foto: Probst
Staatsanwalt Michael Lindenbauer gab vorerst keine Erklärung zu dem Urteil ab. | Foto: Probst

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