Halbjahresbilanz der Arbeiterkammer Tulln
Die Arbeiterkammer informiert über arbeitsrechtliche Tätigkeiten im ersten Halbjahr 2015.
BEZIRK TULLN (red). Die AKNÖ Bezirksstelle Tulln führte im ersten Halbjahr 2015 rund 1460 Beratungen durch. Außerdem forderte sie für 49 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt der Tullner Bezirksstellenleiter Günter Kraft. So mussten 26 Fälle in der ersten Jahreshälfte dem AKNÖ-Rechtsschutzbüro übertragen werden, das die Klagen beim Arbeitsgericht einbrachte. Für die Arbeitnehmer des Bezirks Tulln konnten mehr als 103 Tausend Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden rund 435 Tausend Euro für 52 Arbeitnehmer aus 13 insolventen Betrieben gesichert.
Dauerbrenner Krankenstand
Ein anhaltend großes Problem ist der Umgang von Unternehmen mit Arbeitnehmern im Krankenstand. Arbeitnehmer können während des Krankenstands gekündigt werden. Es sind dabei die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und -termine einzhalten.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich einen Krankenstand mitzuteilen. Dazu genügt ein Anruf in der Firma, am besten noch vor Arbeitsbeginn. Anschließend sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, um sich krankschreiben zu lassen. Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Krankenstandsbestätigung zu verlangen.
Dass 40 Prozent der Arbeitnehmer trotz Erkrankung arbeiten gehen, schadet langfristig den Arbeitnehmern selbst und in weiterer Folge den Unternehmen. Unter diesem Gesichtspunkt ist der starke Rückgang der Zahl der Krankenstände in Niederösterreich seit 1965 kein Grund zum Jubeln.
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