Falschparken im Bezirk wurde teurer
Die Strafen für zu langes Parken in Kurzparkzonen des Bezirkes wurden um 25 Prozent angehoben.
WAIDHOFEN. Der Zahnarzttermin dauert etwas länger, oder man verplaudert sich im Kaffeehaus. Wenn man zum Auto zurückkommt, dann die böse Überraschung: Ein Strafzettel, weil die Parkuhr abgelaufen ist.
Undankbarer Job
Ab August wird die Überraschung in Waidhofen sogar noch etwas "böser" als bislang - denn die Strafen für manche Verkehrsdelikte werden drastisch angehoben. So kostet zu langes Parken nun 25 statt 20 Euro - eine Erhöhung um satte 25 Prozent. (Siehe zur Sache). Wir haben uns im Bezirk Waidhofen umgehört, wie viel Parksheriffs im Einsatz sind, wo neue Kurzparkzonen geplant sind, und wie viel Geld die Gemeinden jährlich mit den Falschparkern verdienen.
Diesen undankbaren Job übernimmt in der Stadt Waidhofen Stadtrat Franz Pfabigan. Rund 120.000 Euro spült die "Parkraumbewirtschaftung", wie es im Amtsdeutsch heißt, in die Gemeindekassen. "Da spüren wir die Auswirkungen der Erhöhung von 90 auf 120 Minuten. Seitdem ist die Zahl der Strafen deutlich gesunken", so Pfabigan. "Aber darum geht es gar nicht, sondern dass die Kunden in der Innenstadt parken können."
Dennoch: Geht man von gleichbleibendem Niveau aus, wird die Gemeinde durch die Erhöhung der Strafen um fünf Euro rund 30.000 Euro im Jahr mehr einnehmen.
In Groß Siegharts werden die Parkplätze seit einiger Zeit von der Polizei schärfer kontrolliert - auch wenn sich die Einnahmen mit rund 9.000 Euro in Grenzen halten. Ziel ist es, die Unbelehrbaren zu strafen, erklärt Bgm. Gerald Matzinger. Ob eine Erhöhung der Strafe von 20 auf 25 Euro wirklich notwendig war? "Ich glaube, 20 Euro hätten auch genügt", so Matzinger. Reich werden auch die Raabser mit ihrer Kurzparkzone nicht: Zwischen null und einhundert Euro nimmt die Gemeinde mit Parkstrafen ein - pro Jahr.
Parkplätze für Kunden
Dass eine Überwachung der Parkplätze notwendig ist, davon ist Pfabigan überzeugt. "Es ist einfach falsch, wenn behauptet wird, in der Stadt wäre nichts los. Es gibt oft nur vereinzelt Parkplätze." Und: Oft sind es die Geschäftsleute selbst, die den Stadtrat bitten, etwas zu unternehmen. "Es kommt häufig vor, dass Dauerparker die Parkplätze für die Kunden blockieren." Das bestätigen auch Waidhofner Geschäftsleute: "Ich sehe die Parkraumüberwachung bedingt positiv", erklärt Alex Hunger von Danuspirit. "Hätten wir sie nicht, würden wohl sämtliche Angestellten der immerhin noch 68 Geschäfte hier parken, und unsere Kunden müssten ausweichen." Aber auch er ist überzeugt: "20 Euro wären sicher genug."
Keine Ausnahmen
Pfabigan selbst kann als Zuständiger übrigens keinen Strafzettel verschwinden lassen: "Ich habe selbst heuer schon zwei Mal gezahlt", lacht der Stadtrat, der auch der Meinung ist, dass die Erhöhung nicht unbedingt notwendig war. "Die besonders Unbelehrbaren werden sich auch von 25 Euro nicht abschrecken lassen. Für alle anderen sind die 20 Euro von bisher schon viel Geld."
Achtung! Hier wird scharf kontrolliert
Im Stadtgebiet von Waidhofengilt seit 1. April 2013 eine gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 120 Minuten (an Werktagen Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag 8 bis 12 Uhr) in folgenden Straßenzügen:
• Niederleuthnerstraße
• am gesamten Hauptplatz
• Böhmgasse
• Moritz Schadekgasse (beginnend ab der Kreuzung mit der Heidenreichsteinerstraße bis zur Kreuzung mit der Bahnhofstraße) und im Bereich der Posteinfahrt
• Bahnhofstraße auf der rechten Straßenseite stadtauswärts (beginnend ab der Kreuzung mit der Moritz Schadekgasse bis zur Kreuzung mit der Raiffeisenstraße)
• Bahnhofstraße auf der linken Straßenseite stadtauswärts (beginnend ab der Kreuzung mit der Moritz Schadekgasse bis zur Kreuzung mit der Parkgasse)
• Heidenreichsteinerstraße stadtauswärts beidseitig ab der Kreuzung mit der Böhmgasse bis zur Kreuzung mit der Thomas Leitner-Gasse
• Hamernikgasse
• Parkplatz Thayazentrum im Außenbereich
• Gymnasiumstraße beidseitig ab der Kreuzung mit der Moritz Schadekgasse bis zum Beginn des Gymnasiums
• Parkplatz Zielpunkt (Vitiserstraße Nummer 4)
• Aignerstraße (am rechten Fahrbahnrand im Sinne der Einbahnführung) ab der Kreuzung mit der Vitiserstraße auf eine Länge von 39 m
• Vitiserstraße (am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Zentrum) ab der Zufahrt der HAK/HASCH bis zur Einfahrt des Kolpinghauses auf eine Länge von 25 m
• Vitiserstraße (am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Zentrum) auf dem vorhandenen Gehsteig vor dem Haus Vitiserstraße 7 auf eine Länge von 16 m
• Sonderregelungen im Krankenhausbereich (Parkdauer 180 Minuten) und im Bereich der Gärtnerei Jirku (30 Minuten)
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