Info-Veranstaltung: Testament und Legat
Testament & Legat
Wissenswertes zum Thema Erben und Vererben von Notar Wolfgang Hnatek
Wenn ein Mensch stirbt, gehen dessen Rechte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der höchstpersönlichen, auf seine Erben über. Wer erbt, ist im Gesetz geregelt; man spricht von gesetzlicher Erbfolge. Nach dieser erben, soweit vorhanden, die Kinder und deren Nachkommen, wenn keine Kinder vorhanden sind, die Vorfahren und deren Nachkommen sowie, soweit vorhanden, die Ehegatten oder eingetragenen Partner. Mit einem Testament kann diese gesetzliche Erbfolge geändert werden, das heißt es können andere Personen als Erben eingesetzt werden. Trotz der Einsetzung anderer Personen als Erben kann jedoch bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zustehen, der ihnen auch durch ein Testament nicht entzogen werden kann. Die Erben erhalten entweder den ganzen Nachlass oder einen (Bruch-)Teil desselben, den sogenannten Erbteil.
In einem Testament können neben der Einsetzung der Erben jedoch auch andere Anordnungen getroffen werden. Insbesondere können Legate angeordnet werden. Von einem Legat (oder auch Vermächtnis) spricht man, wenn nicht der ganze Nachlass oder ein (Bruch-)Teil desselben zugewendet wird, sondern eine einzelne Sache, mehrere Sachen, Summen (Geldbeträge) oder Rechte. Wird ein Legat außerhalb eines Testaments angeordnet, dann bezeichnet man die Urkunde, in der diese Anordnung getroffen wird, als Kodizill.
Damit ein Testament oder Kodizill gültig und wirksam ist, müssen die jeweiligen Formvorschriften genau eingehalten werden. Dazu ist es erforderlich, dass das Testament oder Kodizill entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird; oder dass, wenn es nicht eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird, der Errichtung des Testaments oder Kodizills drei geeignete Zeugen beigezogen werden und die besonderen weiteren Formvorschriften eingehalten werden. Daneben besteht noch die Möglichkeit der Errichtung notarieller oder gerichtlicher Testamente, für welche ebenfalls besondere Formvorschriften gelten.
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Info-Veranstaltung: Testament und Legat
14. September 2015, 14.00 bis 16.00 Uhr
Beratungszentrum Jägerstraße 36, 1200 Wien
Vortrag und Diskussion mit Notar Wolfgang Hnatek und Norbert Kührer, anschließend Buffet und Gelegenheit zum Austausch.
Information & Anmeldung: Ivana Djordjevic, Tel. 01/330 35 45 – 0
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