Benefizkonzert für Brucker Familie
Gericht erlaubt vorerst keine Heimreise für vier Kinder

- Daniela Werner hatte mit dem Vater von zwei ihrer vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) in Italien gelebt. Nach der Trennung kehrte sie nach Österreich zurück. Allerdings wäre es ihr aufgrund von rund zwei Jahren Aufenthalt in Italien rechtlich untersagt gewesen, das Land mit den Kindern ohne richterliche Zustimmung zu verlassen.
- Foto: Werner
- hochgeladen von Maria Ecker
BRUCK A.D. LEITHA/GROSSETO (mec). Am 20. Dezember fand in Grossetto (Italien) die Gerichtsverhandlung in internationalen Sorgerechtssteit statt, der in Österreich großes Aufsehen erregte.
Zumindest ein wenig aufatmen darf die Familie. Die vier Brüder dürfen zusammen und bei ihrer Muttter bleiben. Der Vater von zwei der Buben hatte das alleinige Sorgerecht beantragt. Das Gericht entschied zu Gunsten der Mutter. Die Ausreise wird der Familie aber weiterhin verweigert. "Es bleibt also vorerst alles beim Alten", berichtete Daniela Werner nach der Verhandlung. Weiters wurde gerichtlich ein psychologisches Gutachten angeordnet. Dieses wird laut Daniela Werner bei der nächsten Verhandlung Grundlage für die Entscheidung des Gerichts sein.
Rückhalt aus Österreich
Sehr dankbar ist Daniela Werner für den Rückhalt, den sie aus Bruck an der Leitha erhält. Der unfreiwillige Aufenthalt ist nicht nur eine psychische sondern auch eine große finanzielle Belastung.
Am 19. Jänner findet in Bruck ein Benefizkonzert zu Gunsten der Familie statt.
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