Kein „Flotter Dreier“ dafür Rippenbruch
Den Abend des 12. Dezember verbrachte ein 47-jähriger ÖBB-Schienenleger gemeinsam mit seiner hungarostämmigen Fee in einem Hainburger Sportwettenlokal. Die Zungen von zwei ebenfalls anwesenden Gästen (28 bzw. 30 J.) waren nach zugestandenen je 13 Flaschen Bier schon recht locker: sie machten die ins Visier ihrer sexuellen Begierde geratene Freundin des Schienenlegers an und schlugen ihr unverblümt einen „flotten Dreier“ vor.
Das ließ ihren Freund auf die Walstatt sprengen, der beide über sein „Besitzrecht“ aufklärte und ihnen zu verstehen gab, dieses nicht mit Dritten teilen zu wollen. Auf die Aufforderung sich zu „schleichen“, reagierte der 28-jährige Angeklagte in Balkanmanier: er zog des Widerspenstigen Kopf herunter und führte gleichzeitig mit dem Knie einen derben Stoß gegen dessen Brust aus, wodurch die fünfte Rippe zu Bruch ging.
An sich eine Sache für das Bezirksgericht: weil der Verletzte berufsbedingt schwere Lasten heben muss, war er sechs Wochen arbeitsunfähig – die an sich leichte Verletzung wurde rechtlich deshalb zur schweren, weshalb das Landesgericht zuständig war. Der bereits viermal gerichtlich vorbestrafte Angeklagte, der wegen Raubes bereits gesiebte Luft geatmet hatte, fasste eine unbedingte fünfmonatige Haftstrafe aus.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.