Kahlenberg
Seilbahn für Wien – Gezerre um Umweltverträglichkeitsprüfung
Rund um die mögliche Seilbahn auf den Kahlenberg tauchen jetzt neue rechtliche Fragen auf. Laut Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofs sei die Konzession für Bau und Betrieb zu erteilen. Gegner des Projekts fordern jedoch umbedingt eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Es gibt zweierlei Ansichten, ob diese jetzt braucht oder nicht.
WIEN/DÖBLING/FLORIDSDORF. Die Seilbahn von Heiligenstadt über Floridsdorf auf den Kahlenberg machte zuletzt Schlagzeilen. Auf Grundlage eines Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) möchte der Projektbetreiber - die
Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH (GTP) – das Vorhaben jetzt endlich angehen. Erste Versammlungen, etwa im Kahlenbergerdorf, hat es von Bürgern bereits gegeben. Denn es scheint, als gäbe es weiterhin sehr kritische Stimmen gegen das Projekt.
Im insgesamt vierten Entwurf, welcher für das Erkenntnis des BVwG ausschlaggebend war, ist die Rede von minimalen Umwelteinflüssen. Gerade im Waldbereich. So würden etwa die Stützen auf den Kahlenberg per Hubschrauber eingeflogen, eine Wartungsstraße samt dazugehörigen Rodungen im Wald gäbe es nicht. Das alles lässt den Chef der GTP, Hannes Dejaco, gegenüber der BezirksZeitung zu dem Schluss kommen: "Es geht hier um minimal-invasive Eingriffe, wie in der Medizin." Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) brauche es daher nicht.
"Schauen uns das genau an"
Fiona List, Rechtsvertreterin der Projektgegner, verlangt aber sehr wohl eine UVP. Sie fordert bei der Wiener Umweltantwältin Iris Tichelmann ein Feststellungsverfahren, ob es diese UVP jetzt brauche oder nicht. Letztendlich würde es eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 für die Verträglichkeitsprüfung bei Seilbahnprojekten generell geben. Dies würde Österreich aber nicht einhalten, so List: "Es gibt deswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich bisher nur UVP's für Gletscherseilbahnen vorschreibt." Auch eine UVP-Novelle aus dem österreichischen Parlament – ebenfalls aus dem Jahr 2022 – würde laut List für ein solches Prüfverfahren sprechen.
Dejaco von GTP bleibt hingegen weiterhin dabei, dass der Biosphärenpark Wienerwald unberührt bleibt. "Was die vor kurzem beschlossene UVP-Novelle betrifft, gibt es zudem eine Übergangsregelung, aufgrund derer die wesentlichen Gesetzesänderungen in unserem Fall nicht anwendbar sind", versichert er. Immerhin: Der Ansicht, dass der Wald nur minimal beeinflusst wird, folgt auch das Erkenntnis des BVwG aus dem Jahr 2022. Unter Punkt 2.2.9.5. hat das "Bundesverwaltungsgericht festgestellt":
"Zu geringe Flächeninanspruchnahme für Umweltverträglichkeitsprüfung:
Die Feststellung, dass das Seilbahnprojekt keine der für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlichen Mindestgrößen erreicht, ergibt sich aus der Projektbeschreibung der Einreichunterlagen, insbesondere zum zu geringen Flächenbedarf des Projekts."
Die Umweltanwältin Tichelmann versichert jedenfalls, sich ausführlich dem Fall widmen zu wollen: "Wir schauen uns das natürlich genau an und prüfen, ob wir eine Umweltverträglichkeitsprüfung einleiten, sobald wir Unterlagen haben." Zur Erkenntnis des BVwG gelangst du hier.
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