Lobautunnel
FPÖ schießt scharf gegen Verkehrsministerin Gewessler
Seit Tagen wird um den Lobau-Tunnel gestritten und ob es rechtmäßig war, dass Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) den Bau gestoppt hat. Auch die FPÖ Niederösterreich ließ dies rechtlich prüfen. Am Freitag, 22. April, brachte sie nun eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein.
WIEN. Die FPÖ ist gemeinhin nicht für ihre sanftmütigen Formulierungen bekannt. So auch beim Lobautunnel, dessen Bau die grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessler mittels Weisung vorläufig gestoppt hat.
Ein "verkehrspolitischer Amoklauf"
Udo Landbauer, FPÖ-Chef in Niederösterreich, spricht im Zusammenhang mit dem Lobautunnel von einem "verkehrspolitischen Amoklauf" und einem "offensichtlich ideologisch motivierten Kampf gegen Straßen und Autofahrer." Und so brachte er am Freitag, 22. April, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Im Zentrum steht der Verdacht auf Untreue nach § 153 StGB.
Landbauers konkreter Vorwurf dabei: "Der Lobautunnel ist ein rechtskräftig genehmigtes Straßenbauvorhaben, an dem nicht zu rütteln ist." Dies betonte er in einer Aussendung.
Starke rechtliche Bedenken seitens Juristen
Die FPÖ Niederösterreich habe laut Landbauer den von der Ministerin verhängten Baustopp über den Lobautunnel rechtlich überprüfen lassen: "So wie der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer sind auch unsere Juristen zum Schluss gekommen, dass Gewessler mit ihrer Weisung an die Asfinag klar rechtswidrig gehandelt hat."
Zum Hintergrund: Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hatte zuletzt im Auftrag der Wirtschaftskammer Wien überprüft, ob die Weisung der Ministerin an die Asfinag, den Bau zu stoppen, legal war. Aus seiner Sicht war diese aber am Ende tatsächlich "nicht möglich und rechtswidrig".
Landbauer ortet "Millionenschaden"
Udo Landbauer sieht aufgrund des Bau-Stopps außerdem einen "Millionenschaden", den die FPÖ mittels der Verhinderung des Straßenbauvorhabens verantworten müsse. Ebenso zu prüfen gilt es laut dem FPÖ-Politiker das Delikt des Missbrauchs der Amtsgewalt. Gewessler müsse sich für ihr Vorgehen gegen Autofahrerinnen und Autofahrer verantworten. (APA/red)
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