Evas Lernecke: Vorsätze einhalten durch den Lernvertrag
Tausende gute Vorsätze schwirren uns zu Jahresbeginn in den Köpfen herum. Unzählige Pläne, Besserungen und gut gemeinte Mindmaps sprudeln am Neujahrstag aus uns heraus...Spätestens nach einem Monat sind die meisten davon vom Alltagstrott bereits so sehr ins Abseits gedrängt worden, dass nur etwas gegen das Vergessen von wirklich ernst gemeinten Vorsätzen hilft: Verbindlichkeiten. In der Schule könnte eine solche Verbindlichkeit ein sogenannter LERNVERTRAG darstellen.
Hört sich jetzt komplizierter an, als es tatsächlich ist. In der neuen Mittelschule wird das schon ein Weilchen erfolgreich praktiziert und kann tatsächlich als Anreiz seine Pläne einzuhalten dienen.
Wie schaut so ein Lernvertrag denn nun in der Praxis aus?
Grundsätzlich gilt, dass der Schüler zuerst seine Lernziele genau definieren muss. Dies kann mit den Eltern alleine passieren, oder im Zuge der SEL
( Schüler- Eltern- Lehrer) Gespräche in der Schule, je nachdem, inwieweit die Lehrer zum Mitmachen gewillt sind.
Wichtig dabei ist, dass die Ziele realistisch und erreichbar sind, sonst folgt unweigerlich Frustration und das Gegenteil des erwünschten Effektes tritt ein.
Es soll ein Zeitrahmen festgesetzt werden, innerhalb welchem der gewünschte Erfolg eintreten soll, und die Wege angeführt werden, wie diese Ziele erreicht werden sollen, beispielsweise jeden Tag eine halbe Stunde englische Texte lesen.
Sind also die Ziele und die Maßnahmen fixiert und ausgearbeitet ( wobei sowohl Eltern, Lehrer als auch Schüler Forderungen einbringen können), geht es nun ans Eingemachte.
Gemeinsam wird ein Konsequenzenkatalog erstellt, der bei Nichterreichen von Teilzeielen in Kraft tritt, um das große Hauptziel nicht zu gefährden.
Doch selbstverständlich müssen außer den besseren Noten auch Anreize und Motivationen von seiten der Eltern oder der Lehrer kommen, um das Ziel noch erstrebenswerter zu machen.
Dabei muss es natürlich nicht um materielle Güter wie eien neues I- Phone gehen, sondern kann auch alltägliche Dinge betreffen, die das Leben des Schülers schöner und angenehmer gestalten ; z. B. den Müll nicht rausbringen zu müssen, oder in den Ferien oder an den Wochenenden länger aufbleiben zu dürfen.
Bitte die Konsequenzen nicht als Strafe missverstehen, sondern als Folge eines Nichteinhaltens eines schriftlichen Vertrages zwischen Vertragspartnern, so wie es auch später im wirklichen Leben Konsequenzen für jedes Tun gibt.
Letztendlich unterschreiben alle Vertragspartner den Vertrag und jedem wird eine Kopie ausgehändigt.
Mit einer solchen schriftlichen Verbindlichkeit, rutschen die Vorsätze nicht so leicht in den Hinetrgrund und fixierte Ziele sind weitaus konkreter als nur dahingesagte Ideen.
Probiert einen Lernvertrag doch einfach mal aus, wer weiß welche tollen Sachen sich daraus ergeben!
In diesem Sinne wünsche ich allen ein erfogreiches, zufriedenes und harmonisches Jahr und freu mich darauf, euch weiterhin Tipps und Tricks aus der Lehrerschatzkiste verraten zu dürfen!
Liebe Grüße,
eure Eva
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.