Ferialpraktika: Abrechnung genau überprüfen!
BEZIRK. Mit dem Beginn des Schuljahrs geht für viele der Ferialjob zu Ende. Wichtig ist dabei die genaue Überprüfung der Abrechnung, weiß SPÖ-Arbeitsmarktsprecher LAbg. Robert Hergovich: „Nur wer die Abrechnung genau kontrolliert, geht sicher, dass er oder sie nicht um Urlaubsabgeltung oder den versprochenen Lohn umfällt. Welche Rechte man als PraktikantIn wirklich hat, ist vom tatsächlichen Arbeitsverhältnis abhängig. Pflichtpraktika und Ferialjobs sind aber in der Regel Arbeitsverhältnisse. Damit stehen den Praktikantinnen und Praktikanten alle kollektivvertraglichen Rechte zu“, so Hergovich. Unterschiede gebe es dagegen zu Ausbildungsverhältnissen oder Freien Dienstverhältnissen.
Auf Urlaub achten
Praktika sind in bestimmten Branchen immer Arbeitsverhältnisse, etwa in der Hotellerie oder Gastronomie. Ansonsten liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn der oder die PraktikantIn voll in die betriebeliche Organisation integriert ist, Zeitpunkt und Ort der Arbeit vom Arbeitgeber bestimmt wird. In diesem Fall hat der Praktikant das Recht auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn, sowie entsprechend des Anstellungszeitraums Anspruch auf 2 Arbeitstage bzw. 2,5 Werktage Urlaub. Wird der Urlaub nicht konsumiert, muss der Arbeitgeber den offenen Urlaub auszahlen.
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