13 Abnehmer im Bezirk Eisenstadt
Gefängnisstrafe für Lehrling, der mit 1 Kilo Heroin dealte
Suchtgifthandel mit mehr als 1 Kilo Heroin warf der Staatsanwalt einem 20-jährigen Automechaniker-Lehrling vor. Verkauft an 13 Abnehmer im Bezirk Eisenstadt. Der burgenländische Dealer, selbst süchtig, erhielt im Landesgericht eine teilbedingte Gefängnis-Strafe samt Geldbuße sowie eine Weisung zu Therapie-Maßnahmen.
BEZIRK EISENSTADT. Bereits mit zarten 14 Jahren machte der Bursch aus dem Bezirk Eisenstadt Erfahrungen mit Cannabis. Im Alter von 17 nahm er Heroin und gilt seither als süchtig. Um sich seinen teuren Drogen-Konsum leisten zu können, holte er sich von einem Wiener Dealer namens „Luki“ immer wieder Heroin. Erwarb das Gramm zwischen 20 und 35 Euro, schlug 5 Euro „Gewinn“ darauf und verkaufte es weiter.
Drogen-Bestellung über Snapchat
An insgesamt 13 Abnehmer. Allesamt „Freunde“ oder aber Abnehmer aus der Nähe. Bestellt wurde großteils über die Social-Media-Plattform „Snapchat“. Übergaben fanden bei einem Bahnhof, nahe einem Schulgebäude oder aber in der Wohnung des Angeklagten statt. Ein Zeuge sagte im Saal 7 des Landesgerichtes Eisenstadt aus: „Das Heroin lag im Schlafzimmer. Im Nachtkasterl. Dort war auch die Waage versteckt!“
Lehrling nach Observation verhaftet
Die Suchtgift-Dealerei florierte von 2019 bis zum Sommer 2022. Am 16. August schlugen Kriminalisten zu. Nahmen den jungen Mann, der in der Werkstatt seines Vaters Automechaniker lernt, in seiner Wohnung fest. Nach tagelangen Observationen hatten sie genug Beweise gesammelt. Im Polizei-Verhör, wie auch vor Richterin Gabriele Nemeskeri, zeigte sich der Bursch teilgeständig. Zu Verkäufen, Besitz und Eigenkonsum.
Zeugen widersprachen dem Angeklagten
Lediglich bei den Gewichtsangaben ausgeforschter Drogen-Abnehmer meinte der immer wieder willkürlich grinsende und lächelnde Angeklagte oftmals: „So viel Gramm waren es nicht. So oft fanden die Käufe nicht statt! So teuer habe ich es nicht verkauft!“ Dem allerdings widersprachen einige der geladenen Auskunftspersonen. Viele von ihnen haben selbst Drogen-Prozesse am Hals bzw. sind aktuell in Haft und wurden, wie der Angeklagte, in Handschellen vorgeführt.
Richterin: "Hören sie sofort auf!"
Als ein Suchtgift-Käufer nach Kopfnicken und Augenzwinkern des Angeklagten plötzlich seine Zeugenaussage korrigierte, heischte die Richterin den Täter an: „Hören sie sofort auf und beeinflussen sie den Zeugen nicht!“ Der Drogen-Dealer senkte daraufhin seinen Kopf und lächelte wieder vor sich hin. Zu einer Überraschung kam es, als die Lebensgefährtin des Lehrlings aussagen sollte. Sie hatte ihren Freund vor der Polizei nämlich mit rund 500 Gramm Heroin belastet.
Freundin stimmte Verlobungszeitpunkt ab
Die 17-jährige Burgenländerin, die bereits im Alter von 15 Jahren zu ihrem Freund gezogen ist, erklärte dem Schöffensenat: „Wir sind seit 5 Monaten verlobt. Also kurz vor seiner Verhaftung haben wir das gemacht!“ Da fuhr die Richterin dazwischen: „Mir ist zu Ohren gekommen, dass sie gestern mit ihrem Freund ein Gespräch hatten. Dabei wurde offenbar der Zeitpunkt vereinbart, seit wann sie verlobt sein sollen. Zu ihrer Information. Das ist völlig egal!“
Lebensgefährtin sagte nicht aus
Nickend nahm die junge Frau die Botschaft der Vorsitzenden zur Kenntnis. Um dann von ihrem „Entschlagungsrecht“ Gebrauch zu machen. Damit musste sie nicht gegen ihren Verlobten aussagen und die rund 500 Gramm Heroin konnten dem Angeklagten nicht angelastet werden. Somit blieben, nach Abzug aller Ungereimtheiten „nur“ 449 Gramm Heroin über. Um diese Reduzierung kämpfte der Anwalt des Beschuldigten, Florian Astl, und bat im Anschluss daran um ein mildes Urteil.
18 Monate teilbedingte Haft und Geldbuße
„Sie haben großes Glück, dass ihre Lebensgefährtin nicht gegen sie aussagt. Ich hoffe, das ist ihnen klar“, so die Richterin im Rahmen der Urteilsverkündung. Durch die minimierte Heroin-Menge reduzierte sich auch die Haftstrafe. Der Spruch des Schöffensenats lautete: „Schuldig!“ 18 Monate Gefängnis, davon 12 Monate bedingt. Zudem 2.245 Euro Geldbuße, als errechnete Gewinn-Summe vom Drogenverkauf. Weiters wurde der Angeklagte zu einer Suchtgift- und Psycho-Therapie verdonnert.
Nicken und Lächeln des Angeklagten
Die daraus resultierenden Behandlungs-Fortschritte muss der Beschuldigte alle drei Monate dem Gericht melden. Während der Täter das Urteil akzeptierte, nahm sich der Staatsanwalt drei Tage Bedenkzeit. Daher nicht rechtskräftig. Abschließend ordnete die Vorsitzende an, dass der Lehrling, sofort nach der Haftzeit, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen hat. „Alles in allem ihre letzte Chance. Beim nächsten Drogenvergehen wird nicht nur eine neue Strafe fällig, sondern besteht die Gefahr, dass sie die derzeit bedingten 12 Monate auch im Gefängnis absitzen müssen. Ich hoffe, das ist ihnen klar!“ Es folgte ein Nicken und Lächeln des Angeklagten, ehe er wieder in seine Zelle gebracht wurde.
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