Zwang beim Essen
Kindergärtnerin in Eisenstadt verurteilt
Eine Kindergärtnerin aus dem Nordburgenland ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden, weil sie Kinder bei der Jause und beim Mittagessen zum Essen gezwungen haben soll.
EISENSTADT. Die 44-Jährige soll mehrere Kinder beim Essen der Jause bzw. des Mittagsessen, wenn diese nicht essen wollten, angeschrien, ihnen den Mund mit Daumen und Zeigefinger aufgedrückt und ihnen das Essen in den Mund geschoben haben. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Sie sah in den Vorwürfen Mobbing ihrer Kolleginnen. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf der Kindergarten-Pädagogin Nötigung und fortgesetzte Gewaltausübung vor und ortete "Machtdemonstrationen gegenüber den Kindern und Pädagoginnen".
„Habe Kinder motiviert"
2016, 2017 und 2020 soll es immer wieder Vorfälle gegeben haben, bei denen sie die Kinder mit Gewalt zum Essen gezwungen, angeschrien und am Aufstehen gehindert haben soll. Laut Informationen der APA wies die Angeklagte das zurück. „Ich habe die Kinder motiviert und gefragt, ob sie nicht noch abbeißen wollen und schon genug haben. Teilweise habe ich mich zu ihnen gesetzt, um sie zum Essen zu überreden“, sagte die 44-Jährige. Sie habe versucht, Kindern bei Schwierigkeiten mit Essen zu helfen. Für sie sei das etwas völlig Normales gewesen, betonte ihr Verteidiger.
Vorwürfe erst Jahre später gekommen
Die Vorwürfe ihrer Kolleginnen könne sie sich laut APA nur damit erklären, „dass man mich dort nicht haben wollte“. Sie sei auch nie direkt darauf angesprochen oder dafür kritisiert worden, meinte die Kindergärtnerin. Zudem seien die Vorwürfe erst 2020 und damit Jahre nach den ersten angeklagten Vorfällen aufgekommen.
„Kinder hatten Angst"
Die 44-Jährige wurde von ihren Kollegen belastet. Eine Kollegin erzählte vor Gericht, dass die Kinder vor der Angeklagten teilweise Angst gehabt hätten. Ein Bub habe etwa schon vor dem Essen öfter erbrochen, andere hätten geweint und geschrien. Sie habe die Pädagogin auch darauf angesprochen, warum die Kinder essen müssen. Darauf habe sie geantwortet, dass Essen wertvoll sei und nicht weggeschmissen werden solle. Gemeldet habe sie das Verhalten der Angeklagten aber nicht, weil sie Angst um ihren Job gehabt habe. Die 44-Jährige arbeitet nicht mehr in dem Kindergarten, sondern war bis vor kurzem im Krankenstand und ist zur Zeit arbeitslos gemeldet.
Schuldspruch
Die 44-Jährige wurde von Richterin Karin Knöchl schuldig gesprochen. Bei manchen Kindern sei es wohl nur vereinzelt zu derartigen Vorfällen gekommen. Bei zwei Kindern, die „schlechte Esser“ gewesen seien, habe sich die Angeklagte aber „berufen gesehen, diesen Kindern das Essen beizubringen, wenn nötig auch mit Gewalt“, betonte die Richterin. Die Angeklagte gab keine Geständnis ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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