Leserbrief: "Der Begriff 'Gleichgeschlechtliche Ehe' ist ein Widerspruch in sich"
Leserbrief von Stefan Hahnekamp aus Eisenstadt
So wie Mann und Frau vor dem Gesetz gleichwertig sind, aber natürlich nicht gleich sind, so kann eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft einer Ehe gleichwertig, aber nicht gleich sein. Im Wort Ehe verbirgt sich ein bestimmter Begriff, der nicht einfach abgeändert werden darf. Der Bedeutungsinhalt des Begriffes Ehe war seit jeher folgender: „Durch eine Zeremonie beglaubigte Bündnisliebe zwischen Mann und Frau“; und zwar nur zwischen Mann und Frau. Wenn nun gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleiche Rechte fordern, ist das eine Sache, jedoch darf das Wort "Ehe" nicht einer Begriffsveränderung ausgesetzt werden. Es käme dem gleich, als würde jemand den Begriff „vegetarisches Fleisch“ erschaffen.
Widersprüchliche Begriffskombination gesetzlich verankert haben zu wollen, entspricht einer Sprachverhunzung, die strikt abzulehnen ist. Das hat nichts mit einer Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu tun. Neben dieser sachlichen Feststellung ist außerdem zu sagen, dass es einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nicht erlaubt sein soll, Kinder zu adoptieren, denn jedes Kind hat das Recht auf verschiedengeschlechtliche Bezugspersonen, so also auf einen Vater und eine Mutter. Ein Vater vermittelt eher die materielle Welt und den Tatendrang, während die Mutter eher die Gedanken- und Gefühlswelt des Kindes formt. Beides ist für die Entwicklung eines Kindes wichtig; sowohl für Buben als auch für Mädchen. Und der Wille bzw. „das Recht“ von Erziehungsberechtigten steht niemals über den Grundrechten eines Kindes.
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